Der heutige internationale Menschenrechtsschutz beruht auf Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen. Das sind rechtsverbindliche internationale Verträge, die inzwischen von der Mehrzahl der Staaten ratifiziert worden sind.
Grundlegend sind zwei Menschenrechtspakte, die die Generalversammlung der Vereinten Nationen 1966 verabschiedet hat: Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt, ICCPR) schreibt Schutz- und Freiheitsrechte fest, darunter das Folter- und Sklavereiverbot, das Recht auf Schutz des Privatlebens, das Recht auf freie Meinungsäußerung, das Recht auf Religionsfreiheit und Versammlungsfreiheit sowie das passive und aktive Wahlrecht. Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozialpakt, ICESCR) verpflichtet Staaten dazu, diskriminierungsfreien Zugang zu wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten zu gewährleisten, darunter die Rechte auf Gesundheit, Bildung, Arbeit, Wohnen, Wasser, Sanitärversorgung und Teilhabe am kulturellen Leben.
Darüber hinaus regeln verschiedene weitere Konventionen und Abkommen den Schutz der Menschenrechte für bestimmte Bevölkerungsgruppen – so das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von rassistischer Diskriminierung (ICERD), die Frauenrechtskonvention (CEDAW), die Konvention gegen Folter CAT), die Kinderrechtskonvention (CRC), die Wanderarbeiter-Konvention (ICMW), die Behindertenrechtskonvention (CRPD) und die Konvention gegen das Verschwindenlassen (CPED).
Staaten, die diese Abkommen ratifiziert haben, haben sich dazu verpflichtet, die darin garantierten Rechte zu achten, zu schützen und zu verwirklichen. Auch müssen sie regelmäßig den Fachausschüssen der Vereinten Nationen über den Stand der Umsetzung berichten. Die verschiedenen Konventionen sind von unterschiedlich vielen Staaten ratifiziert und damit für sie selbst rechtskräftig gemacht worden; relativ wenige haben zum Beispiel die Wanderarbeiter-Konvention ratifiziert, Deutschland, die Schweiz und die meisten Industrie- und Einwanderungsländer bis 2023 nicht.