Kann das Völkerrecht ihn stoppen?

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Iran, Klimaschutz, Freihandel: Der künftige US-Präsident will internationale Abkommen kündigen. Darf er das einfach so? Caroline Fehl erklärt die Rechtslage.

Kann Donald Trump einfach internationale Verträge etwa zu Klimaschutz oder zum Freihandel kündigen?

Aus Sicht des Völkerrechts kann jeder Staat Verträge wieder kündigen, das haben wir ja gerade beim Brexit gesehen. Umstrittener ist die Rechtslage in den USA. Der US-Präsident hat verschiedene Möglichkeiten, Verträge abzuschließen – und eben auch wieder zu kündigen.

Konkret: Kann Trump aus dem Freihandelsvertrag NAFTA mit Mexiko und Kanada aussteigen?

Jederzeit, denn NAFTA wurde nicht als völkerrechtlicher Vertrag im Sinne der US-Verfassung geschlossen. Dazu hätte der Senat mit Zweidrittelmehrheit zustimmen müssen. NAFTA ist ein sogenanntes Congressional-Executive-Agreement: Der Präsident hat es alleine geschlossen und der Kongress hat mit einfacher Mehrheit ein Gesetz zur Umsetzung verabschiedet.

Bei welchen Verträgen wäre es schwerer für Trump?

Beim NATO-Vertrag etwa, beim Kriegsvölkerrecht oder bei der Anti-Folter-Konvention. Die hat der Senat mit Zweidrittelmehrheit beschlossen. Allerdings haben US-Präsidenten in der Vergangenheit auch solche Verträge einseitig gekündigt: George W. Bush etwa 2002 den ABM-Vertrag zur Begrenzung von Raketenabwehrsystemen. Er wurde von Senatoren verklagt, aber der Oberste Gerichtshof weigerte sich, sich auf die eine oder andere Seite zu schlagen. Bush ist damit durchgekommen.

Kann Trump das Atomabkommen mit Iran kündigen?

Das Abkommen ist zunächst mal nur eine Absichtserklärung. Sie ist aber völkerrechtlich relevant, da der UN-Sicherheitsrat einen Überwachungsmechanismus beschlossen und die Sanktionen gegen Iran aufgehoben hat. Trump kann das Abkommen kündigen und damit eventuell politisch killen. Aber rein rechtlich wären die internationalen Sanktionen weiter außer Kraft und Irans Atompolitik würde weiter überwacht.

Und das Klimaschutzabkommen von Paris?

Auch das hat Trumps Vorgänger Barack Obama als reines Regierungsabkommen beschlossen, da er im Senat keine Mehrheit bekommen hätte. Entsprechend kann Trump das problemlos kündigen. Allerdings müsste er drei Jahre warten, bevor er die Kündigung einreichen kann, und die wäre dann erst nach einem Jahr gültig. Dann sind wir schon im nächsten Präsidentschaftswahlkampf.

Das Gespräch führte Tillmann Elliesen.

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erschienen in Ausgabe 12 / 2016: Energie für alle
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