Menschenrechte sind Nebensache

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Freihandelsabkommen USA-Guatemala
Viele Freihandelsabkommen verpflichten die Vertragspartner, die Arbeitnehmerrechte in ihren Ländern zu stärken. Aber was passiert, wenn sie sich nicht daran halten?

Freihandelsabkommen, wie die noch zu ratifizierende Trans-Pacific Partnership (TPP), enthalten zunehmend Vorgaben zur Verbesserung von Arbeitsstandards. Unter anderem hat deshalb die Regierung von US-Präsident Barack Obama TPP als „fortschrittlichstes Handelsabkommen, das es je gab“ angekündigt. Aber wie wirksam sind solche Vorgaben wirklich? Das lässt sich an der ersten offiziellen Klage der USA gegen ein anderes Land im Rahmen eines Freihandelsabkommens prüfen. Die Antwort ist nicht allzu beruhigend für alle, die sich weltweit für Arbeitnehmerrechte einsetzen.

Im Rahmen des 2005 geschlossenen mittelamerikanischen Freihandelsabkommens CAFTA, klagte Washington 2011 gegen die Regierung von Guatemala. Die USA warfen ihr vor, sie ignoriere die Einhaltung der Arbeitsrechte. Kapitel 16 des Abkommens verpflichtet alle Mitglieder dazu ihre Arbeitsgesetze mit internationalem Recht in Einklang zu bringen und tatsächlich umzusetzen.

Aus demselben Grund hatte der amerikanische Gewerkschaftsdachverband AFL-CIO zusammen mit sechs guatemaltekischen Gewerkschaften bereits vor acht Jahren Beschwerde beim US-Arbeitsministerium eingereicht. Sie beschuldigten Guatemala, gegen das CAFTA-Abkommen zu verstoßen. Das Land habe beim Schutz von gesetzlich garantierten Arbeitnehmerrechten (Recht auf Koalitionsfreiheit sowie gewerkschaftliche  Tarifverhandlungen, Verbesserung von Arbeitsbedingungen) versagt.

Nur zwei Prozent der guatemaltekischen Erwerbstätigen gehören einer Gewerkschaft an. Für aktive Gewerkschafter hat sich Guatemala zu einem der gefährlichsten Länder der Welt entwickelt. Laut AFL-CIO wurden seit Inkrafttreten von CAFTA bis August 2014 72 guatemaltekische Gewerkschafter ermordet. Fast immer seien die Mörder unbestraft davongekommen. Im vergangenen Juni wurde die Aktivistin Marleni Estrada Tambito erschossen. Sie hatte Arbeiter und Arbeiterinnen auf Bananenplantagen unterstützt.

Gewalt gegen Gewerkschaftsmitglieder

Drei Jahre nach der Beschwerde der AFL-CIO klagten die USA offiziell und verlangten die Einberufung einer Schiedskommission. Die Kommission sollte die Arbeitnehmerrechte unter CAFTA schützen und wurde schließlich 2012 eingerichtet. Sechs Monate später wurde sie schon wieder gestoppt, nachdem Guatemala zugesagt hatte, mehr Arbeitskontrollen durchzuführen und dafür das Budget des Arbeitsministeriums aufzustocken. Allerdings hat Guatemala die meisten dieser Zusagen nicht erfüllt.

Im September 2014 verlangte Washington, die Schiedskommission erneut einzusetzen. Die erste Anhörung fand im Juni 2015 statt; nach mehreren Verzögerungen war erwartet worden, dass im vergangenen September eine Entscheidung fällt. Das langsame Verfahren im CAFTA-Fall sei eine „enorme Beeinträchtigung für die Arbeitnehmer in Guatemala“, sagt Stephen Wishart, Mittelamerika-Direktor im AFL-CIO-Solidaritätszentrum. „Ihre Rechte werden auf die gleiche Weise verletzt wie im Jahr 2008.“

Die Gewalt gegen Gewerkschaftsmitglieder in Guatemala gehört nicht zu den Anklagepunkten. Die US-Regierung argumentiert, dieses Problem liege außerhalb des Geltungsbereichs von Freihandelsabkommen. Bei AFL-CIO sieht man das anders: „Nichts in diesen Abkommen spricht dagegen, auch die Gewalt aufzugreifen“, sagt Cassandra Waters, zuständig für globale Arbeitsrechte. „Guatemala ist verpflichtet, seine Gesetze in Bezug auf die Koalitionsfreiheit durchzusetzen, und dazu würde gehören, die Morde an Gewerkschaftsmitgliedern zu untersuchen.“

Autor

Dan DiMaggio

ist Redakteur beim Gewerkschaftsmagazin „Labor Notes“ in den USA.

Die ursprüngliche Beschwerde von AFL-CIO richtete sich gegen Palmölplantagen, auf denen Arbeiterinnen und Arbeiter nach eigenen Angaben lediglich fünf US-Dollar am Tag verdienten. Die Beschäftigten klagten auch, sie müssten die Felder ohne Schutzkleidung besprühen und hätten als Folge Verbrennungen erlitten. Die Beschwerde richtete sich zudem gegen illegale Entlassungen von Arbeitern in verschiedenen Branchen, die sich organisiert hatten und erst nach Jahren an ihre Arbeitsplätze zurück durften.

Das Arbeits­ministerium Guatemalas selbst kann den Unternehmen keine Geldstrafe auferlegen. Die Klage muss durch die Gerichte, was Sanktionen verzögert. Und selbst wenn ein Urteil gefällt ist, ignorieren Arbeitgeber es oft – und die Regierung kümmert sich nicht darum.

Selbst wenn die Schieds­kommission Guatemala schuldig spricht, kommt die Regierung wahrscheinlich mit einem blauen Auge davon. Das Land könnte eine Geldstrafe von bis zu 15 Millionen US-Dollar jährlich auferlegt bekommen. Die Regierung müsste das Geld in einen Fonds zur Stärkung der arbeitsrechtlichen Institutionen zahlen. „Im besten Fall zahlt Guatemala eine Geldstrafe an sich selbst, was keine sehr abschreckende Wirkung hätte“, sagt Waters. Dennoch: Waters findet es gut, dass die USA eine Schiedskommission gegen Guatemala einberufen hat, „da wir die Verpflichtungen ernst nehmen müssen“. Und Stephen Wishart sieht eine Lehre für andere Handelsabkommen: „Die Idee, dass diese Abkommen Arbeitsrechte verbessern, ist falsch“, sagt er. In Guatemala habe sich nichts verbessert: „Wenn überhaupt, ist es schlimmer geworden.“

Aus dem Englischen von Johanna Greuter.

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erschienen in Ausgabe 10 / 2016: Welthandel: Vom Segen zur Gefahr?
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