Die Anzeige sei bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen erstattet worden, teilte das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) am 19. Oktober mit. Die Kammer solle prüfen, ob Bayer bei seinem Pflanzenschutzmittel „Nativo 75 WG“ die Exportregeln verletzt. In Europa werde das Produkt mit der Warnung „kann möglicherweise das ungeborene Leben schädigen“ vertrieben. Auf den nach Indien exportierten Pestiziden fehle dieser Hinweis.
Es bestehe der Verdacht, dass das Fehlen der Warnhinweise für Schwangere eine Ordnungswidrigkeit nach dem deutschen Pflanzenschutzgesetz darstelle, heißt es in der Mitteilung weiter. Der Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer könne ein Bußgeld verhängen, aber auch den Export von Nativo verbieten. Neben ECCHR haben die indische Organisation Kheti Virasat Mission sowie FIAN Deutschland und PAN Germany die Anzeige unterzeichnet.
„Die Nativo-Etikettierung ist ein klarer Fall von Doppelstandards beim Pestizid-Export“, betonte Carolijn Terwindt vom ECCHR. Bayer nutze die niedrigeren Standards bei Sicherheitsbestimmungen in Indien und setze darauf, dass die deutschen Behörden den Export nur ungenügend kontrollieren. Laut dem deutschen Pflanzenschutzgesetz dürfen Pestizide nur exportiert werden, wenn sie mit Warnungen über Gesundheits- und Umweltrisiken versehen sind.
Bayer weiß nichts von "angeblichen Ermittlungen"
Bayer-Sprecher Utz Klages wies den Vorwurf doppelter Standards zurück. „Wie in allen anderen Ländern auch, in denen Bayer tätig ist, vermarkten wir in Indien ausschließlich Produkte, die alle regulatorischen Anforderungen des Landes erfüllen“, erklärte er. Indien verfüge über eine strenge nationale Gesetzgebung für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Bayer halte sich als Hersteller „strikt an die indischen Regularien für Etiketten und Gebrauchsanweisungen“.
Die Anzeige gegen Bayer stützt sich auf einen Bericht, den ECCHR im Oktober 2015 bei der Welternährungsorganisation (FAO) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) eingereicht hat. Laut ECCHR ermittelt zudem das indische Landwirtschaftsministerium wegen der unzureichenden Etikettierung von Nativo gegen das Bayer-Tochterunternehmen Bayer CropScience Ltd (India). Nach dem indischen Gesetz drohten den Bayer-Managern Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren, so ECCHR. Bayer-Sprecher Klages betonte, von diesen „angeblichen Ermittlungen“ sei ihm nichts bekannt.
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