EU-Grundrechteagentur: Asylbewerber besser informieren

Von Bärbel Röben

„Ich kam mit meinem Vater her und niemand informierte uns, wohin wir gehen müssen und was wir tun sollen.“ So beschreibt eine Flüchtlingsfrau aus Nahost ihre Ankunft auf Zypern. Sie ist eine von etwa 900 Asylsuchenden, die von der Grundrechteagentur der Europäischen Union nach ihren Erfahrungen befragt wurden. Ergebnis: Zwischen den Asylverfahren der 27 EU-Mitgliedstaaten gibt es beachtliche Unterschiede. Demnach behandelt Deutschland seine Asylbewerber noch vergleichsweise fair und landete im Vergleich mit anderen EU-Staaten auf Platz eins. Schlechte Noten bekamen Frankreich, Griechenland und Portugal. 

„Es ist notwendig, die Asylverfahren in der EU zu verbessern und weiter zu harmonisieren“, sagte Morten Kjaerum, der Direktor der Grundrechteagentur, Mitte September. Häufig seien die Verfahren in der EU nicht fair, da die Antragsteller ihre Rechte und Pflichten nicht richtig kennen. Selbst wenn Asylsuchende informiert würden, verstünden diese das nicht immer. Die Grundrechteagentur fordert deshalb Broschüren über Asylverfahren in möglichst vielen Fremdsprachen. Die 260.000 Asylsuchenden in der EU stammen aus 142 verschiedenen Nationen. Außerdem reiche es nicht, schriftlich zu informieren; das persönliche Gespräch verbessere das Verständnis.

Über den Erfolg eines Asylantrags entscheidet auch, wer informiert. In Deutschland sagten befragte Flüchtlinge, die Informationen von nichtstaatlichen Organisationen seien hilfreicher als die des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Wichtig seien auch geschlechtsspezifische Informationen, die in einigen EU-Staaten fehlen. Frauen sollten mit einer weiblichen Person sprechen können und über geschlechtsspezifische Asylgründe wie drohende Genitalverstümmelung informiert werden.

Ein Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen, das laut einem Beschluss des Europäischen Parlamentes und des EU-Rates eingerichtet werden soll, könnte festlegen, welche Informationen Asylbewerbern standardmäßig in der EU gegeben werden sollten. Um Asyl-Entscheidungen anfechten zu können, benötigten die Flüchtlinge außerdem einen kostenlosen Rechtsbeistand und müssten in strittigen Fällen persönlich angehört werden.

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erschienen in Ausgabe 10 / 2010: Artenvielfalt: Vom Wert der Natur
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