Ein neues Leitbild für Entwicklungshelfer

Das Bundesentwicklungsministerium (BMZ), der Arbeitskreis Lernen und Helfen in Übersee und die Träger der Entwicklungsdienste haben ein neues Leitbild für die Arbeit von Entwicklungshelfern vorgelegt. Es hebt den Charakter des Entwicklungsdienstes als Austausch zwischen Nord und Süd hervor und nennt die „Besonderheiten“ zivilgesellschaftlicher Träger einerseits und der staatlichen GIZ andererseits.

Das fünfseitige Leitbild betont gleich zu Beginn, dass Entwicklungshelfer und -helferinnen nicht nur in den Partnerländern des Südens wirken sollen, sondern auch in Deutschland. Durch fachlich solidarische Beiträge „und den ,Blick von außen‘ unterstützen sie die Partnerorganisationen bei der Überwindung von Entwicklungshemmnissen und der Suche nach innovativen Lösungen“, heißt es in dem Papier. Die dort erworbenen Perspektiven und Erkenntnisse sollen die Helfer und Helferinnen dann nach ihrer Rückkehr in die eigene Gesellschaft zurücktragen und sich für entwicklungspolitische Anliegen einsetzen.

Die typische Vertragszeit sollte zwei Jahre betragen

Tätig werden Entwicklungshelfer vorrangig auf lokaler Ebene, in zivilgesellschaftlichen und kirchlichen Organisationen.  Laut dem Papier sind „Differenzierungen in der Ausgestaltung bei zivilgesellschaftlichen Trägern und der GIZ als Träger möglich“. So liege der Fokus bei der GIZ „in der Regel“ auf staatlichen Partnern in den Schwerpunktländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Die Einsätze der GIZ-Helfer müssen zudem auf andere Instrumente der bilateralen Zusammenarbeit abgestimmt sein. Entwicklungshelfer und -helferinnen nichtstaatlicher Träger hingegen können in allen Partnerländern der Entsendedienste eingesetzt werden, naturgemäß vor allem bei nichtstaatlichen Partnern. Sie genießen „weitreichende Gestaltungsmöglichkeiten“ in Abstimmung mit ihren Partnerorganisationen.

Zur Dauer der Einsätze heißt es einerseits, die typische Vertragszeit eines Entwicklungshelfers solle mindestens zwei Jahre betragen. Andererseits  könne eine Verkürzung auf zwölf Monate „erweiterte Optionen“ schaffen. Grundsätzlich soll der Dienst von Entwicklungshelfern zeitlich befristet sein: Einzelne Einsätze sollten nicht länger als sechs Jahre dauern; mehrmalige Einsätze sollten von Pausen von mindestens zwei Jahren unterbrochen sein. 

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Alle Seiten sind mit dem „neuen“ Leitbild zufrieden? Ja, wenn man die Organisationsstrukturen ausklammert und nur auf die hehren Ziele schaut. Was früher eine selbständige, von der GTZ unabhängige EH-Entsendeorganisation war, ist nun nicht „stärker in Programme der bilateralen techn. Zusammenarbeit eingebunden“, wie Weltsichten schreibt, sondern unverrückbarer Teil.
Verstehen kann ich, warum Deile dies begrüßt: die Spielräume der nicht-staatlichen Dienste wurden ja auch nicht beschnitten. Die Forderung nach einem eigenständigen Entsendedienst zwischen Kirchen- und Staatsräson sehe ich im Gegensatz zu Deile mit dem „neuen“ Leitbild keineswegs vom Tisch. Zumindest solange die Wegsperrung des ehem. DED-Ansatzes bleibt.

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erschienen in Ausgabe 10 / 2013: Landrechte: Auf unsicherem Boden
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