Schweiz verschärft Asylpraxis

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Flüchtlinge aus Eritrea
Die Schweizer Behörden prüfen derzeit den Aufenthaltsstatus von 3200 Eritreerinnen und Eritreern, deren Asylgesuche abgelehnt wurden. Dass sie abgeschoben werden, ist unwahrscheinlich. Dennoch dürfte sich für viele die Lage verschlechtern.

Zuletzt hatte das zuständige Staatssekretariat für Migration (SEM) die Asylpraxis gegenüber Flüchtlingen aus Eritrea nach einer Fact-finding-Mission vor zwei Jahren verschärft: Die illegale Ausreise aus Eritrea allein zählt seither nicht mehr als Asylgrund. Zudem gilt eine Rückkehr als grundsätzlich zumutbar, wenn die betroffene Person vom berüchtigten Nationaldienst in Eritrea befreit wurde oder diesen bereits geleistet hat. Vergangenes Jahr bestätigte das Bundesverwaltungsgericht in zwei Leiturteilen diese Praxis: Betroffenen drohe „keine menschenrechtswidrige Behandlung“; in Eritrea bestehe keine Situation allgemeiner Gewalt; eine Rückkehr dorthin sei nicht generell unzumutbar.

Die verschärfte Praxis galt bislang nur für neu einreisende Asylsuchende. Nun überprüft das SEM aber aufgrund der beiden Gerichtsurteile auch den Status von 3200 der insgesamt rund 9400 sogenannten „vorläufig Aufgenommen“ aus Eritrea. Deren Asylgesuche wurden zwar abgelehnt, aber weil eine Rückkreise bisher als nicht zumutbar galt und Eritrea keine zwangsausgeschafften Personen zurück nimmt, durften diese Menschen in der Schweiz arbeiten und konnten Sozialhilfe beziehen.

Mit einem Brief, den das Schweizer Fernsehen publik gemacht hat, informiert das SEM die Betroffenen nun, die Behörde beabsichtige, ihre vorläufige Aufnahme aufzuheben und die Rückschaffung anzuordnen. Dabei garantiert das SEM, dass jeder Fall einzeln geprüft wird: „Die Schweiz schickt niemanden zurück nach Eritrea, der den Schutz der Schweiz braucht“, sagte SEM-Sprecher Martin Reichlin.

Kapitulation vor politischem Druck?

Es ist üblich, dass die Gründe für eine vorläufige Aufnahme regelmäßig überprüft werden. Im Fall von Eritrea geht jedoch selbst das SEM davon aus, dass sich die Situation in dem Land „nicht grundlegend verbessert oder verändert“ hat, wie Reichlin sagt. Aber es gebe „einzelne Entwicklungen“ in Teilbereichen und „eine bessere Kenntnis der Situation“, die diese Überprüfung rechtfertige. Unter anderem die Schweizerische Flüchtlingshilfe kritisiert das als „Kapitulation vor dem politischen Druck“.

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Denn es wird nicht möglich sein, diese Menschen nach Eritrea zurückzuschaffen: Die Regierung dort akzeptiert keine Zwangsrückschaffungen, und freiwillig reisen nur sehr wenige Eritreer in ihr Heimatland zurück. Erhalten die vorläufig Aufgenommenen in der Schweiz aber tatsächlich die Aufforderung, die Schweiz zu verlassen, verlieren sie je nach Kanton das Recht auf Sozialhilfe und die Möglichkeit zu arbeiten.  Sie erhalten dann noch Nothilfe – umgerechnet etwa sieben Euro pro Tag oder Naturalien und Gutscheine. Die Gefahr ist groß, dass sie untertauchen und als sogenannte Sans-Papiers, als Illegale, in der Schweiz leben werden.

Hardliner in der Asylpolitik sprechen von einem längst fälligen Schritt. Schon lange fordern sie eine Migrationspartnerschaft mit Eritrea, da aus diesem Land die meisten Asylsuchenden stammen. Eine solche Partnerschaft würde aber die Wiederaufnahme diplomatischer Beziehungen mit dem diktatorischen Staat bedeuten. Bislang hat sich das Schweizer Außendepartement dagegen ausgesprochen, bewilligte aber letztes Jahr Geld für zwei Berufsbildungsprojekte, um zu prüfen, ob ein wirksames Engagement vor Ort möglich ist.

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erschienen in Ausgabe 5 / 2018: Müllberge als Goldgruben
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