31 Abschiebungsflüge mit 159 abgewiesenen Asylbewerbern, die sich weigerten, selbst auszureisen, haben Mitarbeiter der Kommission zwischen Juli 2012 und April 2013 begleitet und im Bericht zum sogenannten ausländerrechtlichen Vollzugsmonitoring dokumentiert. Bei vier Flügen wurden demnach Beruhigungsmittel verabreicht. Als „besonders bedenklich“ bezeichnet die Kommission den Einsatz von Ketamin. Das Anästhetikum „scheint aus medizinischer Sicht kaum geeignet, um im Rahmen von Rückführungen auf dem Luftweg zur Beruhigung von psychischen Erregungszuständen eingesetzt zu werden“.
Die Kommission erinnert an die gesetzlichen Bestimmungen, wonach Medikamente nie als Hilfsmittel eingesetzt werden dürfen. Ein von der Kommission in Auftrag gegebenes medizinisches Gutachten kommt zu dem Schluss, dass „grundsätzlich keine psychotropen oder anästhetische Substanzen zur Beruhigung der rückzuführenden Personen eingesetzt werden sollten“. Ebenfalls problematisch sei der lückenhafte Austausch medizinischer Informationen. Wegen des Arztgeheimnisses sei der Informationsfluss zwischen Behörden und medizinischen Begleitpersonen teilweise mangelhaft. Ohne Zugang zu allen relevanten medizinischen Informationen sei eine Rückführung jedoch fahrlässig.
Positiv wertet die Kommission die abgestufte Anwendung von Zwangsmaßnahmen. Die Vollfesselung sei nur ausnahmsweise bei besonders widerspenstigen Personen eingesetzt worden. Es müsse aber noch gründlicher im Einzelfall geprüft werden, ob eine Vollfesselung nötig sei.
Die Beobachter der NKVF waren dabei, wenn Abschiebungshäftlinge in der Zelle abgeholt, zum Flughafen gebracht und für den Flug vorbereitet wurden. Zudem begleiteten sie die Häftlinge während des Flugs und bei der Übergabe an die lokalen Behörden.
Neuen Kommentar hinzufügen