Sorgfaltspflicht

Der deutsche Bundestag hat den Weg freigemacht für eine EU-Verordnung, die den Handel mit sogenannten Konfliktmineralien regulieren soll. Die Opposition und nichtstaatliche Organisationen begrüßen das, hätten sich aber mehr Transparenz und schärfere Sanktionen gewünscht.
In manchen Ländern und für manche Branchen müssen Unternehmen bei Auslandsgeschäften schon Sorgfaltspflichten erfüllen.
In das Tauziehen um Sorgfaltspflichten von Unternehmen in ihren Lieferketten hat sich jetzt auch das Bundesumweltministerium eingeschaltet. Es lässt prüfen, inwieweit auch Belange der Umweltbelastung gesetzlich geregelt werden sollten.
Gesetze, die Konzerne zur Einhaltung von Sorgfaltspflichten zwingen, sollten mit Dialogforen zwischen Industrie und Zivilgesellschaft verbunden werden, heißt es in einer Studie.
Konzerne mit Sitz in der Schweiz sollen auch im Ausland Menschenrechts- und Umweltstandards einhalten. Der Nationalrat zeigt sich offen dafür, verbindliche Regeln im Aktienrecht zu verankern.
Das EU-Parlament fordert verbindliche Regeln für den Handel mit Konfliktmineralien – nach dem Vorbild der USA. Doch dort haben schärfere Gesetze bislang wenig bewirkt.
Die Transparenzregeln für große Unternehmen in der EU werden gestärkt. Kapitalgesellschaften müssen künftig offenlegen, wie sie in Sozial- und Umweltbelangen abschneiden. Menschenrechtler und Anleger begrüßen die Aussicht auf mehr Information.
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