Französische Großkonzerne sind seit dem Jahr 2017 gesetzlich dazu verpflichtet, einen Sorgfaltsplan zu verabschieden, der sicherstellt, dass sie Sozial- und Umweltstandards entlang ihrer Lieferketten einhalten. In Großbritannien wurde ein vergleichbares Gesetz bereits 2015 verabschiedet. Poorva Karkare und Jeske von Seters, die Autoren des Berichts argumentieren, dass solche Gesetze alleine nicht viel ausrichten.
So blieben die Pläne der meisten Konzerne oberflächlich und gäben kaum Aufschluss über Risiken entlang der Lieferketten. Das liege auch daran, dass die Konzerne nur unzureichend über ihre fragmentierten und komplexen Lieferketten Bescheid wüssten. Zudem schmückten sich die Unternehmen lieber mit einzelnen Errungenschaften, statt auf nach wie vor ungelöste Probleme einzugehen. Auch bliebe oft unklar, mit welchen Methoden die Konzerne nach Risiken in ihren Lieferketten suchen.
Abstrakt formuliertet Sorgfaltspläne
Zusätzlich zu Gesetzen brauche es deshalb Initiativen, in denen Konzerne und zivilgesellschaftliche Organisationen an einem Tisch sitzen. Zivilgesellschaftliche Organisationen könnten Risiken besser als die Konzerne identifizieren, heißt es in der Studie. Zudem hätten sie die Lücke im Blick, die oft zwischen abstrakt formulierten Sorgfaltsplänen und der Situation vor Ort klaffe. Die Zivilgesellschaft müsse dafür sorgen, dass die Initiativen nicht bloß zur Aufbesserung des Konzern-Images dienten. Wie genau das vermieden werden kann, bleibt allerdings offen.
Für die Autoren ist klar, dass die freiwillige Selbstverpflichtung von Konzernen verbindliche Gesetze zur Einhaltung von Mindeststandards nicht ersetzen kann. Die Verabschiedung solcher Gesetze und freiwillige Initiativen müssten zusammen gedacht werden. Lesenswert ist die Studie auch im Hinblick auf die Diskussion um ein deutsches Lieferkettengesetz.
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