Ende Februar haben sich die EU-Kommission, der Ministerrat und das Parlament auf eine verpflichtende Richtlinie zur Berichterstattung von Unternehmen geeinigt. Demnach müssen Kapitalgesellschaften künftig in ihren Jahresberichten Risiken und Ergebnisse in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerfragen, Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung offenlegen. Damit wird die sogenannte Sorgfaltspflicht für Unternehmen im EU-Recht verankert: Firmen müssen geltende Normen wie UN-Konventionen zu Kinderarbeit oder Gewerkschaftsfreiheit im gesamten Bereich ihrer Geschäftstätigkeit beachten.
Die Richtlinie verlangt zudem, dass die Firmen ihre Berichte nach einzelnen Ländern aufgliedern. Befürwortet wird dies nicht nur von Entwicklungsorganisationen, sondern auch von Kapitalanlegern: Für sie werden dadurch Risiken, die Konzerne in Krisenländern tragen, besser sichtbar und abschätzbar. Die ursprünglich in der Vorlage vom April 2013 festgeschriebene Pflicht, über Steuern, Abgaben und andere Zahlungen an Behörden in Ländern außerhalb der EU zu berichten, wurde auf Drängen des Ministerrats aus der Richtlinie gestrichen. Eine solche Pflicht würde nach Ansicht der Kommission Korruption im Ausland erschweren. Dazu soll sie bis 2018 einen gesonderten Vorschlag erarbeiten.
Die Firmen können die Standards selbst wählen
Dennoch sehen Amnesty International und andere Menschenrechtsorganisationen das Ergebnis als ersten Schritt, Unternehmen stärker für die sozialen und ökologischen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit verantwortlich zu machen. Mit der Pflicht, über die gesamte Lieferkette aufzuklären, sei das wichtigste Element erhalten geblieben.
Die Regelung betrifft börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten – in der gesamten Europäischen Union sind das laut Kommission rund 18.000 Gesellschaften. Kleinere und mittelständische Unternehmen sollen nicht mit mehr Verwaltungsaufwand belastet werden und sind von der Berichtspflicht deshalb befreit.
Bislang machen 2500 Konzerne in ihren Jahresberichten Angaben zu sozialen und ökologischen Belangen. Die EU-Kommission schätzt, dass auf Firmen, die die Mindestanforderungen der Richtlinie erfüllen, je nach Firmengröße und Vielfalt der Geschäftsbereiche jährliche Kosten von einigen Tausend bis zu 600.000 Euro zukommen.
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