„Nicht streng genug“

Rüstungsexperte sieht Menschenrechte bei UN-Waffenkontrollvertrag nicht ausreichend geschützt
Rüstungsexperte sieht Menschenrechte bei UN-Waffenkontrollvertrag nicht ausreichend geschützt

(3.4.2013) Das UN-Abkommen zur Kontrolle des weltweiten Waffenhandels ist für Jan Grebe vom Bonner Konversionszentrum (BICC) zwar ein „Erfolg und ein wichtiges politisches Signal“. Der „Arms Trade Treaty“ (ATT) stelle die Menschenrechte über die Macht- und Wirtschaftsinteressen einzelner Staaten. Grebe, der zudem Vorsitzender der Fachgruppe Rüstungsexporte bei der Gemeinsamen Konferenz Kirche und Entwicklung (GKKE) ist, sieht in dem Vertragstext aber auch „Defizite“ beim Thema Transparenz und bei den Waffenkategorien. Außerdem lasse er „zu viel Interpretationsspielraum“.

Das Abkommen, dem 154 Staaten zustimmten – nur Syrien, Iran und Nordkorea lehnten es ab – verbietet die Ausfuhr von Waffen in andere Länder, wenn sie bei Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen eingesetzt werden könnten. „Ich sehe aber die Gefahr, dass hier der Raum für Interpretationen noch zu groß ist, um Exporte zu rechtfertigen“, sagte Grebe zu „welt-sichten“.

In den Rüstungsexportregelungen Deutschlands und der Europäischen Union sei die Frage der Menschenrechte bereits „weitgehender als im ATT“ festgeschrieben. Dies hindere die Bundesregierung aber nicht, bei den umstrittenen Waffenlieferungen nach Saudi-Arabien sicherheitspolitische Argumente anzuführen. „Und die Menschenrechte werden dem untergeordnet“, sagte Grebe. Für den ATT, den mindestens 50 Staaten ratifizieren müssen, bevor er in Kraft tritt, sollten daher in Zusatzprotokollen strengere Kriterien ausgehandelt werden, forderte der BICC-Experte. Eine „umfassende menschenrechtliche Risikoanalyse“, wie die Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI) sie fordert, sei im ATT nicht vorgesehen.

Rüstungsgüter werden zwar kontrolliert, es gibt aber „noch zu viele Ausnahmen“ 

Auch schreibe der ATT zu wenig Transparenz vor. Laut Vertrag verpflichten sich die Staaten, ihre Rüstungsgeschäfte an die Waffenhandelskonvention der Vereinten Nationen (UN) zu berichten. Grebe erklärte, es lasse sich aber „noch nicht absehen, wie bindend und wie öffentlich zugänglich diese Berichte tatsächlich sind“ und mit welchen möglichen Sanktionen ein Land zu rechnen habe, wenn es seiner Berichtspflicht nicht nachkommt.

Die Waffenkategorien, die das Abkommen aufführt, orientieren sich weitgehend am UN-Register für konventionelle Waffen. Anders als dieses umfasst der ATT aber auch Munition, Ersatzteile für Waffensysteme und Klein- und Leichtwaffen. Das sei zwar gut, sagt Grebe, aber es gebe „noch zu viele Ausnahmen“. Laut der nichtstaatlichen Organisation Oxfam fehlen zum Beispiel unbewaffnete Militärflugzeuge, Polizeiausrüstung und Handgranaten. Und Amnesty International fordert die Aufnahme von „weniger tödlichen Waffen wie Schlagstöcke und Elektroschocker“.

Dennoch überwiegt für Grebe der Nutzen des ATT. Er sei ein „wichtiger Schritt“ innerhalb eines langfristigen Prozesses und ein Erfolg für den „Dialog von Zivilgesellschaft und Regierungen“ zu werten. Dass ein solcher Dialog sinnvoll sein könne, zeige zum Beispiel das Internationale Abkommen gegen Antipersonenminen. (osk)

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