Klimaschutz mit Umweltzöllen?

Impulse für den globalen Klimaschutz sollten von den Industrieländern ausgehen - schließlich sind sie die Hauptverursacher der klimaschädigenden Treibhausgase. Doch die Angst ist groß, mit allzu ehrgeizigen Zielen bei der CO2-Reduzierung der Wettbewerbsfähigkeit ihrer Unternehmen zu schaden. Umweltzölle könnten einen Ausgleich herstellen und verhindern, dass energieintensive Industrien in Länder abwandern, in denen die Emissionsgrenzen weniger strikt sind. Aber welche Auswirkungen haben solche Zölle für Entwicklungsländer?

Pro: Eine sinnvolle Ergänzung der EU-Klimapolitik

Von Felix Ekardt

Der globale Klimaschutz ist bisher keine Erfolgsgeschichte. Die weltweiten Emissionen sind seit 1990 um 40 Prozent gestiegen. Auch in den Industrieländern sind sie nur wegen Industriezusammenbrüchen 1990 in Osteuropa, Finanzkrise und Produktionsverlagerungen in die Schwellenländer stabil oder leicht gesunken. Und die Emissionen sind pro Kopf immer noch um ein Vielfaches höher als in Afrika oder auch in China. Die Klimanaturwissenschaft geht jedoch von einer Reduzierung der Emissionen um etwa 80 Prozent weltweit und bis zu 95 Prozent in den Industriestaaten aus, will man gravierende ökonomische Kosten, gewaltsame Auseinandersetzungen um ausgehende Ressourcen wie Wasser, fruchtbare Böden und Öl noch abwenden.

Wenig ambitionierte Ziele, kaum Sanktionen

Die globale Klimapolitik droht in einem neuen Klimaabkommen 2011 ihre Defekte fortzuschreiben: zu wenig ambitionierte Ziele für Industrieländer und eher vage Ziele für Schwellenländer wie China oder Indien; wenig Sanktionen im Falle der Zielverfehlung; viele Schlupflöcher; zu wenig Geld gegen die globale Armut, die durch den Klimawandel befördert wird, ohne dass die Opfer dessen Hauptverursacher wären; unterfinanzierte Fonds statt klare Hilfsansprüche der Entwicklungsländer; fehlender sozialer Ausgleich für die Verlierer, auch innerhalb der Industrieländer. Also liegt vielleicht ein klimapolitisches Vorpreschen der EU nahe. Das birgt jedoch die Gefahr, dass Europa Brennstoffe einspart, die in anderen Regionen der Welt dann mehr verbraucht werden. Zudem könnte ein Alleingang beim Klimaschutz der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen schaden.

Auf einem freien Weltmarkt konkurriert die Europäische Union um die Ansiedlung von Unternehmen - und steht deshalb im internationalen Wettbewerb um „moderate" Klimaschutzstandards. Die Folge dieses Wettbewerbs besteht darin, dass sowohl im Norden als auch im Süden zu wenig unternommen und die soziale Katastrophe Klimawandel hingenommen wird.

Die Wettbewerbsnachteile für europäische Unternehmen und die Gefahr, dass energieintensive Industrien aus Europa abwandern, ließen sich aber mit Hilfe von Umweltzöllen an den EU-Grenzen vermeiden. Solche Zölle wären eine sinnvolle Ergänzung sowohl des EU-Emissionshandels, der noch einschneidender gestaltet werden müsste, und der Hoffnung auf schlichte Vorteile der EU-Unternehmen durch besser genutzte Innovationspotenziale.

Produkte aus Ländern mit einer weniger kostenintensiven Klimapolitik würden bei der Einfuhr in die Europäische Union in Höhe der vom Hersteller eingesparten Klimapolitikkosten besteuert werden. EU-Unternehmen wiederum,die ihre Produkte exportieren wollen, bekämen bei der Ausfuhr die in Europa gezahlten höheren Klimaschutzkosten erstattet.

Umweltzölle ersparen den Gesellschaften des Westens nicht das Überdenken ihres Lebensstils in einer physikalisch endlichen Welt. Sie ergänzen vielmehr eine europäische Klimapolitik, die dieses Überdenken über das Medium Preis erzwingt, zum Beispiel über einen ausgeweiteten Emissionshandel. Darüber hinaus erlauben es Ökozölle, Schwellenländern wie China oder Indien ein klimapolitisches Beispiel zu geben und die Verträglichkeit von Klima- und Wirtschaftspolitik zu demonstrieren.

Wirksame Umweltpolitik für die Länder des Südens

Sie können aber auch Konflikte mit den Entwicklungsländern forcieren, weil sie ihnen Kosten aufbürden und ihre Chance schmälern, die Armut mit Hilfe von Exporten in die Industriestaaten zu reduzieren. Aus diesem Grund könnte man die Einnahmen aus den Umweltzöllen - sofern sie nicht für die Ausgleichszahlungen für exportierende Unternehmen aus der Europäischen Union benötigt werden - den Entwicklungsländern für Klimaschutzmaßnahmen zurückgeben. Das könnte ein Schritt sein, den Ländern im Süden deutlich zu machen, dass eine wirksame Umweltpolitik letztlich auch in ihrem Interesse liegt. Nur so wird man wohl dort die Bereitschaft wecken, über einen problemadäquaten globalen Klimaschutz ernsthaft zu verhandeln. All dies erreicht der aktuelle Weg, der durch „wenig Klimapolitik" einen sozialen Ausgleich hierzulande und international sucht, dagegen nicht.

Autoren

Felix Ekardt

ist Professor für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Universität Rostock und leitet die Forschungsgruppe Nachhaltigkeit und Klimapolitik. 2009 ist im Herder-Verlag sein Buch „Cool Down: 50 Irrtümer über unsere Klima-Zukunft – Klimaschutz neu denken“ erschienen.

Meena Raman

stammt aus Malaysia und arbeitet als Koordinatorin des Klimaprogramms beim Third World Network in Genf.

Kontra: Das lässt arme Länder für Klimaschutz zahlen

Von Meena Raman

Handelsmaßnahmen, mit denen Industrieländer aus Gründen des Klimaschutzes Waren aus Entwicklungsländern von ihren Märkten fernhalten, stehen im Widerspruch zur Rahmenkonvention der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC). Sie sind deshalb unfair. In der Konvention von 1992 wird anerkannt, dass der größte Teil der historischen wie der gegenwärtigen Treibhausgas-Emissionen aus Industrieländern stammt. Weiter wird anerkannt, dass die Pro-Kopf-Emissionen der Entwicklungsländer noch immer relativ niedrig sind und diese Länder ihren Anteil an den weltweiten Emissionen steigern werden, damit sie sich entwickeln und soziale Bedürfnisse befriedigen können.

Die UNFCCC sieht vor, das die Staaten das Weltklima auf der Grundlage des Prinzips der „gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten und ihren jeweiligen Fähigkeiten“ schützen. Die Industrieländer besitzen weit mehr Finanzmittel und Fähigkeiten, den Klimawandel abzumildern. Deshalb und angesichts ihrer historischen Verantwortung haben sie sich in der UNFCCC bereit erklärt, die finanziellen und technischen Mittel bereitzustellen, die Entwicklungsländer in die Lage versetzen, einen Entwicklungsweg mit niedriger Kohlenstoff-Intensität einzuschlagen. Wenn die Industrieländer nun unter dem Vorwand, eine Auslagerung Kohlenstoff-intensiver Wirtschaftsbereiche (carbon leakage) zu verhindern, im Handel so genannte Ausgleichsmaßnahmen an der Grenze ergreifen, dann verschieben sie die Kosten für die Verringerung der Kohlenstoff-Intensität auf die Entwicklungsländer. Das bewerten diese als Versuch, sich den Verpflichtungen aus der Konvention, einem rechtlich bindenden internationalen Vertrag, zu entziehen.

Mehr noch: Solche Handelsmaßnahmen würden laut einem sehr erfahrenen indischen Verhandler in Klimafragen die Entwicklungsländer zwingen, ähnliche Maßnahmen zum Schutz des Klimas zu ergreifen wie die Industrieländer – oder sie müssten finanzielle Einbußen hinnehmen. Beides widerspricht der Klimarahmenkonvention.

Patente behindern Zugang zu umweltfreundlicher Technik

Entwicklungsländer haben nicht dasselbe technologische Niveau wie Industrieländer und können deshalb nicht denselben Umweltstandards unterworfen werden. Man sollte sie mittels Transfer von klimafreundlicher Technologie unterstützen, statt sie mit Grenzausgleichsmaßnahmen zu bestrafen. Doch die Industrieländer behindern den einfachen und bezahlbaren Zugang zu umweltfreundlichen Techniken, welche dem Patentschutz unterliegen. Das erhöht die Kosten für Entwicklungsländer. In den Klimaverhandlungen in Cancun im Dezember 2010 waren Industrieländer, insbesondere die USA, nicht bereit, die Frage der Patentrechte auf Klimatechnik auch nur zu diskutieren.

Abgesehen davon, dass Ausgleichsmaßnahmen an der Grenze mehrere Bestimmungen der UNFCCC verletzen, halten viele Entwicklungsländer sie auch für unvereinbar mit den Regeln der Welthandelsorganisation WTO. Dort heißt es, dass Steuern oder Abgaben auf Importe nach den physischen Eigenschaften der eingeführten Waren bewertet werden und nicht danach, auf welche Weise die hergestellt wurden. Folglich können nach den Regeln der WTO Ausgleichsmaßnahmen, die den Handel treffen, sich nicht danach richten, wie viele Emissionen bei der Produktion von Gütern oder Waren angefallen sind.

Befürworter solcher Maßnahmen können darauf verweisen, dass die Regeln der WTO Ausnahmen aus Gründen des Umweltschutzes zulassen. Aber es ist unfair, ein ökologisches Schlupfloch zu nutzen, um Entwicklungsländern Steuern aufzuerlegen. Schließlich ist ihr Entwicklungsniveau niedriger und sie verfügen über weniger Finanzmittel und Technologie.

Aus Gründen des Klimaschutzes Handelsschranken einzuführen bedeutet im Endeffekt, Entwicklungsländer dafür zu bestrafen, dass sie weniger entwickelt sind. Beim Aufbau einer Industrie mit geringen Emissionen stoßen sie auf Hindernisse wie Patente und Mangel an Technologie-Kooperation sowie an Geld. Sie werden zweifach zum Opfer: Opfer der Auswirkungen des Klimawandels und Opfer der Handelsmaßnahmen von Industrieländern.

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erschienen in Ausgabe 5 / 2011: Die Freiheit des Glaubens
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