Der Stadtrat von Saarbrücken hat Grabsteine und Grabeinfassungen aus ausbeuterischer Kinderarbeit von den Friedhöfen der Stadt verbannt. Damit unternimmt eine Kommune erneut den Versuch, bei den Billigsteinen aus Fernost soziale Standards durchzusetzen. Städte wie München und Andernach waren gescheitert. Steinmetzbetriebe hatten gegen die Bestimmungen geklagt und vor den Verwaltungsgerichten Recht bekommen. Beide Städte mussten die Änderungen ihrer Friedhofssatzungen zurücknehmen. In Saarbrücken ist die Rechtslage anders, weil das Saarland 2009 per Gesetz den Kommunen die juristische Möglichkeit eröffnet hat, nur Grabsteine ohne ausbeuterische Kinderarbeit auf den Friedhöfen zuzulassen. Der Stadt genügt die Selbstverpflichtungen der Steinmetze, das Friedhofsamt hat Kontrollen angekündigt.
(cm)
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