Vor Jahren bereits hatte sich die EU vorgenommen, die Regeln für die Aufnahme und die Behandlung von Asylsuchenden bis Ende 2012 zu überarbeiten. Schon damals hatten die meisten Fachleute befunden, dass das bisherige Verfahren der EU, die sogenannte Dublin-Richtlinie, mangelhaft sei, auch in der überarbeiteten Fassung von 2003 (Dublin II). Vor allem die Bestimmung, dass das Land, in dem ein Asylbewerber zuerst einreist, allein zuständig ist, hat unhaltbare Zustände verursacht.
Im September einigten sich das Parlament und das Sekretariat des Ministerrats „vorläufig“ darauf, Dublin II teilweise nachzubessern. Fortan sollen Asylsuchende zum Beispiel nur noch aus genau anzugebenden Gründen festgehalten oder inhaftiert werden dürfen: um ihre Identität festzustellen oder um ihre Angaben daraufhin zu überprüfen, ob sie als Asylgrund in Frage kommen. Abgewiesene Asylbewerber sollen nur noch dann eingesperrt werden dürfen, wenn sie sich nachweislich der Ausweisung oder Überstellung in ein anderes Land entziehen wollten. Die Dublin-Regeln hatten dies der Willkür der EU-Staaten überlassen. Besonders skandalös sei, so befand EU-Justizkommissarin Cecilia Malmström, dass in mehreren EU-Ländern sogar Kinder ins Gefängnis gesteckt wurden.
Der Ministerrat will Griechenland nicht entlasten
Nicht angerührt wird mit der Revision das Kernstück der Dublin-Richtlinien, dass Asylbewerber automatisch in den EU-Staat zurückgeschickt werden, in den sie zuerst eingereist sind. Die sozialdemokratische Berichterstatterin im Parlament bezeichnete das „unwirksam, widersinnig und ungerecht sowohl für die Asylsuchenden als auch für die EU-Länder“. Doch der Ministerrat lässt daran nicht rütteln. Er ließ sich noch nicht einmal auf eine Ausnahmeklausel ein, um etwa Griechenland zu entlasten, das weder willig noch in der Lage ist, den vielen dort ankommenden Flüchtlingen eine menschenwürdige Behandlung zu gewährleisten. Erst Urteile des Straßburger Gerichtshofs für Menschenrechte und des EU-Gerichtshofs in Luxemburg veranlassten die anderen EU-Staaten, Asylsuchende „zeitweilig“ nicht mehr nach Griechenland zu überstellen.
Im April 2011 beklagten Zypern, Griechenland, Italien und Malta in einem gemeinsamen Schreiben an den EU-Ministerrat die extremen Belastungen, die für sie mit dem Zustrom von Flüchtlingen aus den Konflikten in den arabischen Nachbarländern entstanden seien. Anfang September forderte das EU-Parlament nun einen „ausgewogenen und fairen Verteilungsschlüssel“ für Asylsuchende, der sich nach der Einwohnerzahl und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der EU-Mitglieder richten sollte. Doch die Chance ist gering, dass das im weiteren Verlauf der Dublin-Revision berücksichtigt wird. Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Ole Schröder (CDU), wies den Vorschlag sofort schroff zurück. Dabei würde sich die Zahl der von Deutschland aufgenommenen Flüchtlinge kaum ändern.
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