In ihrem Koalitionsvertrag verspricht die Ampelregierung, sie werde sich für ein nationales Gesetz zur Kontrolle von Rüstungsexporten einsetzen. Das war allerdings vor dem Angriff Russlands auf die Ukraine. Seitdem ist das Engagement deutlich erlahmt, vor allem in der FDP und der SPD. Ende 2022 hat das zuständige Wirtschaftsministerium den Entwurf für Eckpunkte für das Gesetz vorgelegt, seitdem herrscht Schweigen. Aus dem Ministerium heißt es auf Anfrage lapidar: „Die Arbeiten an dem Gesetzesvorhaben dauern noch an.“ Fachleute aus der Friedensforschung sagen, wahrscheinlich werde die Regierung in dieser Legislaturperiode gar keinen Entwurf mehr vorlegen.
Als Bremser gilt vor allem die FDP. Aus deren Bundestagsfraktion heißt es, ein Kontrollgesetz mache nur Sinn, „wenn die Genehmigungsprozesse von Rüstungsexporten damit klarer werden und sich nicht mehr über viele Jahre hinziehen“. Die Liberalen wollen also lieber ein Rüstungsexportbeschleunigungsgesetz, kein Kontrollgesetz. Die SPD vermeidet auf Anfrage eine einigermaßen klare Position und stellt lediglich fest, ein Kontrollgesetz müsse dem Wandel seit der Zeitenwende Rechnung tragen. „Deutschland muss in einer unsicheren Welt auch industriepolitisch ein zuverlässiger Partner sein.“ Auch das klingt nicht nach einer restriktiven Exportpolitik.
Nur die Grünen stehen zum Koalitionsvertrag
Nur die Grünen halten an dem fest, was im Koalitionsvertrag steht. Auf die Frage, ob sich ihre Position nach dem Angriff Russlands geändert habe, antwortet die Fraktion: „Nein. Die Grundproblematik bleibt.“ Die gegenwärtigen Exportregeln seien „zu vage“. Für die Grünen gilt weiterhin: Bei Exportgenehmigungen müssen die Menschenrechtslage im Empfängerland und die sicherheitspolitischen Risiken „gleichermaßen berücksichtigt werden“. Der Grünen-Vorsitzende Omid Nouripour erklärte Anfang Februar in der „Frankfurter Rundschau“, er sei optimistisch, dass das Gesetzt „bald kommt“.
Die Fachgruppe Rüstungsexporte der Gemeinsamen Konferenz Kirche und Entwicklung (GKKE) argumentiert in ihrem jüngsten Jahresbericht, die Unterstützung der Ukraine spreche nicht gegen ein Kontrollgesetz – im Gegenteil: Ein solches Gesetz könne mit Verweis auf das verbriefte Recht auf Selbstverteidigung „einen klaren Rechtsrahmen schaffen, welcher den Waffenlieferungen an die Ukraine in keiner Weise im Weg stehen würde“.
Unterdessen hat die Bundesregierung Anfang Januar einen neuen Rekordwert bei Rüstungsexporten aus Deutschland vermeldet. Demnach wurden im vergangenen Jahr Ausfuhrgenehmigungen in Höhe von 12,2 Milliarden Euro erteilt – ein Anstieg um 30 Prozent gegenüber dem bisherigen Rekordjahr 2021. Gut ein Drittel der Genehmigungen galt der Ukraine.
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