Das Schweizer Bundesgericht hat Mitte November in einem Leiturteil gegen mehr Transparenz im Goldhandel entschieden. Goldraffinerien in der Schweiz müssen Informationen über ihre Lieferanten nicht öffentlich machen. Damit bestätigte das Bundesgericht ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom März 2022. Dieses hatte einen Antrag der Gesellschaft für bedrohte Völker abgelehnt, die Zahlen zu den Importen von Rohgold von sieben Firmen zwischen 2014 und 2017 gefordert hatte, gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ). Zuvor hatte die Eidgenössische Zollverwaltung die Herausgabe der Daten gutgeheißen – worauf vier der betroffenen Firmen Beschwerde einreichten.
Das Bundesgericht begründete seine Entscheidung mit dem Steuergeheimnis und argumentierte, dass das BGÖ als rechtliche Grundlage nicht ausreiche, um davon abzuweichen. Die Gesellschaft für bedrohte Völker schreibt in einer Mitteilung, sie nehme das Urteil mit großer Enttäuschung zur Kenntnis. „Transparenz im Goldhandel wäre jedoch das A und O für ein sauberes und faires Goldgeschäft“, sagte Geschäftsführer Christoph Wiedmer laut der Mitteilung. Indem das Bundesgericht der Argumentation der Goldraffinerien folge, schütze es das Geschäftsgeheimnis „in absurder Weise“.
Die Schweiz gehört weltweit zu den wichtigsten Handelsknoten für Gold. Von den 3300 Tonnen des Edelmetalls, die weltweit jährlich abgebaut werden, wird laut der Umweltorganisation WWF über die Hälfte in der Schweiz raffiniert.
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