Brüssel hält an umstrittenem Projekt in Eritrea fest

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Straßenbauprojekt in Eritrea
Straßenbauprojekt
Die im Dezember ins Amt gekommene EU-Kommission stockt die Finanzierung von Ausrüstung für ein Straßenbauprojekt in Eritrea auf, bei dem Rekruten des berüchtigten National Service mitarbeiten sollen. Ein Menschenrechtsanwalt prüft rechtliche Schritte dagegen.

Das Projekt zur Sanierung mehrerer Straßenabschnitte zielt darauf ab, Eritreas Häfen für Verkehr aus dem Nachbarland Äthiopien besser erreichbar zu machen. Die EU fördert es aus dem Treuhandfonds für Afrika; im April 2019 gab sie eine Anschubfinanzierung von 20 Millionen Euro bekannt. Sie finanziert damit Material und Ausrüstung, das im Auftrag der EU von einer Unterorganisation der Vereinten Nationen angeschafft wird, dem Büro für Projektdienste (UNOPS) mit Sitz in Kopenhagen. Die erste Projektphase habe gute Fortschritte erzielt, bilanzierte die Kommission jetzt im Januar. Es seien vier Verträge zwischen der EU und UNOPS über die Bereitstellung von unter anderem Ausrüstung und Maschinen geschlossen und die Lieferungen im November begonnen worden.

Im Dezember genehmigte die Kommission unter der neuen Chefin Ursula von der Leyen weitere 60 Millionen Euro für die zweite Projektphase. Bis Juni soll ein Vertrag zwischen EU und UNOPS zur Umsetzung von Phase zwei fertig sein.

Ob bereits in der ersten Phase Rekruten des National Service zum Einsatz kommen, geht aus den Angaben von EU-Kommission und UNOPS nicht klar hervor. Dass Rekruten früher oder später eingesetzt werden, steht aber fest. Eine EU-Sprecherin bekräftigte im Januar, dass die „EU informiert wurde, dass die von nationalen Straßenbauunternehmen in Eritrea eingesetzten Arbeitskräfte drei Arten von Personal umfassen“, darunter „solche im National Service“.

Beim National Service handelt es sich um einen zeitlich praktisch unbegrenzten Zwangsdienst für Eritreer in verschiedenen Wirtschaftszweigen. Der Amsterdamer Anwalt Emiel Jurjens, der die Exilorganisation Stiftung Menschenrechte für Eritreer vertritt, weist darauf hin, dass mit der Zwangsarbeit gemeinhin weitere Menschenrechtsverletzungen einhergingen. „Der UN-Sonderberichterstatter für Eritrea hat festgestellt, dass Verletzungen einschließlich unmenschlicher Behandlung, brutaler Strafen und sogar Vergewaltigung im Kontext des National Service vorkommen“, erklärte Jurjens. Ob es in dem von der EU geförderten Projekt zu solchen Vorfällen gekommen sei, wisse die Stiftung nicht genau, weil die EU selbst solche Informationen nicht zu haben scheine.

Die EU argumentiert, das Projekt diene dem Frieden

Die EU-Kommission selbst kritisiert den National Service. Ihr Engagement für das Bauprojekt verteidigt sie zum einen mit dem Hinweis darauf, dass sie in der eritreischen Hauptstadt Asmara auf Reformen des Dienstes dringe. Zum anderen argumentiert sie, dass der Straßenbau den Friedensprozess zwischen Eritrea und Äthiopien und die Integration Eritreas in die Region unterstützt. Ferner erklärt die Kommission sich für unzuständig: Die Zusammenstellung der Arbeitskräfte sei eine innerstaatliche Angelegenheit.

Sie selbst finanziere lediglich Material und Ausrüstung. Mit Blick hierauf scheint sich die Kommission dann aber doch eine Mitverantwortung für die Arbeiter zuzuschreiben. Denn sie erklärt zum einen, dass die Maschinen und Geräte harte Arbeit ersetzten; zum anderen wolle sie sicherstellen, dass bei deren Nutzung „Gesundheits- und Sicherheitsstandards respektiert werden“. Bei Besuchen im Mai, Oktober und Dezember vor Ort seien „keine anormalen Situationen hinsichtlich der Arbeitsbedingungen festgestellt worden“, heißt es von der Kommission weiter. Für die Zukunft verspricht sie die Kontrolle von „würdigen Arbeitsbedingungen“.

Der Anwalt Jurjens hält die Verteidigung für nicht stichhaltig. Mit ihrer Förderung unterstütze die EU das Projekt und damit Zwangsarbeit. Es gebe keine Anzeichen, dass sich die Lage mit Blick auf den National Service gebessert habe. Davon abgesehen sei es für EU oder UNOPS unmöglich, vor Ort ein ungefiltertes Bild zu erhalten, selbst wenn sie Zugang zu dem Projekt hätten, weil die Situation bei einem Besuch hochgradig inszeniert wäre, meint Jurjens.

Es gebe zum Beispiel Berichte, dass Zwangsarbeiter für solche Besuche neue Kleidung erhielten und ihnen verboten werde, Schlechtes zu sagen: „Es ist eine Situation wie in Nordkorea.“ Die Stiftung prüfe nun rechtliche Schritte gegen die EU Ähnlich skeptisch ist der Europaabgeordnete Erik Marquardt. Dass die EU nur Material liefere, entlaste sie nicht, erklärt er. „Das würde man bei Kinderarbeit auch nicht machen.“ Überdies flössen die Erträge der Zwangsarbeit in die Taschen der herrschenden Elite, sagt der Grünen-Politiker. Daran dürfe die EU ebenfalls kein Interesse haben.

Unterdessen bringt auch UNOPS verschiedene Argumente vor, um sein Engagement in Eritrea zu rechtfertigen – und ändert sie ab. So hatte ein Sprecher der UN-Organisation im April 2019 gegenüber „welt-sichten“ noch angekündigt, zusammen mit der EU werde man das Projekt sorgfältig überwachen, „einschließlich der Arbeitsbedingungen der von den Straßenbaufirmen beschäftigten Mitarbeiter“. Jetzt teilte der Sprecher mit, „unsere Rolle erstreckt sich nicht auf die Überwachung der Arbeitsbedingungen“.

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erschienen in Ausgabe 3 / 2020: Schuften für den Weltmarkt
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