Eine Exilorganisation von Eritreern in den Niederlanden prüft rechtliche Schritte gegen die Europäische Union. Der Grund: Brüssel fördert in dem Land am Horn von Afrika ein Straßenbauprojekt, für das Arbeiter verpflichtet werden, die den berüchtigten National Service ableisten. Dieser Dienst, den alle jungen Männer und Frauen in Eritrea absolvieren müssen, umfasst eine militärische Ausbildung sowie Arbeit in der Landwirtschaft, auf dem Bau oder in Minen und ist faktisch unbegrenzt. Der National Service zählt zu den wichtigsten Gründen, warum Eritreer aus dem Land fliehen.
Das Projekt trägt den Titel „Eritrea und Äthiopien durch die Wiederherstellung der wichtigsten Hauptverkehrsstraßen in Eritrea wieder verbinden“. Es wird unter anderem mit 20 Millionen Euro aus dem sogenannten EU-Treuhandfonds für Afrika finanziert. Mehrere Straßen sollen in dem am Roten Meer liegenden Land erneuert werden, damit der Verkehr aus dem Nachbarstaat Äthiopien besseren Zugang zu Eritreas Häfen erhält.
Starttermin für die von der EU kofinanzierte Bauphase war der 11. April. Das europäische Geld fließt laut einer offiziellen EU-Projektbeschreibung von Ende Januar ausschließlich in Material und Ausrüstung. Zugleich führt das Dokument aus, woher die Arbeitskräfte kommen: Demnach sollen „feste Regierungsmitarbeiter“, Bewohner anliegender Gemeinden im Rahmen von Cash-for-Work-Einsätzen sowie Arbeiter, die den National Service ableisten, zum Einsatz kommen. Auf die Frage, ob Zwangsarbeit eingesetzt wird, antwortet die EU-Kommission ausweichend.
Hoffnung auf Frieden mit Äthiopien
Das überrascht nicht, denn für die EU ist das Projekt ein wichtiger Baustein in der Wiederannäherung der lange verfeindeten Nachbarn Eritrea und Äthiopien. Diese wurde im vergangenen Jahr vom neuen äthiopischen Ministerpräsidenten Abiy Ahmed eingeleitet; im Juli 2018 unterzeichneten beide Länder eine Friedenserklärung. Die Öffnung der eritreischen Straßen und Häfen für Äthiopien werde den Frieden und die wirtschaftliche Integration der Länder befördern, hofft die Europäische Union. Dies könne Jobs in Eritrea schaffen, und das wiederum werde es „der Regierung leichter machen, die Demobilisierung von Menschen aus dem National Service zu beginnen“, heißt es in der Projektbeschreibung.
Zumindest bis zu diesem Frühjahr hat sich die Situation beim National Service laut Fachleuten der UN nicht merklich verbessert. Im Genfer Menschenrechtsrat beklagte im März die UN-Sonderberichterstatterin für Menschenrechte in Eritrea, Daniela Kravetz, Hoffnungen auf Reformen hätten sich noch nicht erfüllt; vor allem habe die eritreische Regierung bisher nicht erklärt, den National Service zu verkürzen. Die stellvertretende UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Kate Gilmore, urteilte mit Blick auf 2018 ähnlich und sprach von Misshandlungen während des Dienstes, einschließlich Folter, sexueller Gewalt und Zwangsarbeit.
Rechtliche Schritte angedroht
Vor diesem Hintergrund macht die niederländische „Stiftung Menschenrechte für Eritreer“ mobil. Sie hat den Amsterdamer Anwalt Emiel Jurjens beauftragt, rechtliche Schritte gegen die EU zu prüfen. Jurjens forderte Anfang April von der EU, die Förderung des Projekts sofort zu beenden. „Die EU finanziert gegenwärtig den Einsatz von Zwangsarbeit durch das eritreische Regime“, heißt es in einem an die Generaldirektion Entwicklung der EU-Kommission adressierten Schreiben. Die Union verstoße damit vor allem gegen Artikel 5 (2) der EU-Grundrechtecharta, der Zwangsarbeit verbietet. Der Anwalt drohte rechtliche Schritte gegen die EU an.
Durchgeführt wird das Eritrea-Projekt im Auftrag der EU von einer Unterorganisation der Vereinten Nationen. Das in Kopenhagen ansässige Büro für Projektdienste (UNOPS) stellt nach eigenen Angaben Dienstleistungen, technische Expertise und Projektdurchführung vor allem im globalen Süden bereit. Im aktuellen Fall soll UNOPS die von der EU bereitgestellten Gelder verwalten, die Beschaffung von Ausrüstung überwachen und Zahlungen abwickeln. Daneben werde UNOPS mit der EU gemeinsam bei dem Projekt darauf achten, dass grundlegende Standards einschließlich der Arbeitsbedingungen eingehalten werden, teilt die Organisation auf Anfrage mit. Bei Menschenrechtsverletzungen behielten sich EU und UNOPS das Recht vor, aus dem Projekt auszusteigen.
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