Das Gericht schätzte die Klage des peruanischen Bauers und Bergführers als zulässig und schlüssig begründet ein. Damit wird erstmals ein Zivilprozess klären, ob ein großer CO2-Emittent aus Deutschland für die Folgen der Erderwärmung im Süden haften muss. Schon der Einstieg in die Beweisaufnahme schreibe ein Stück Rechtsgeschichte, sagte Lliuyas Anwältin Roda Verheyen. Auch CO2-Verursacher in anderen Ländern könnten nun auf einer ähnlichen Rechtsgrundlage zur Verantwortung gezogen werden.
Der Kläger aus Peru macht RWE mitverantwortlich für eine drohende Flutkatastrophe in seinem Heimatort Huaraz. Der Pegel eines Sees oberhalb der Andenstadt sei durch die Schmelze eines angrenzenden Gletschers so stark gestiegen, dass mehrere Häuser überflutet werden könnten. Grund sei der Klimawandel, der durch den Energiekonzern mitverursacht werde, so die Argumentation des Klägers, der von der Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch unterstützt wird. Berechnungen zufolge trägt RWE vor allem aufgrund der vielen Kohlekraftwerke rund 0,47 Prozent zum globalen Ausstoß von Treibhausgasen bei.
Ein Gutachten soll die Zusammenhänge prüfen
Das Landgericht Essen hatte die Klage zuvor in erster Instanz abgewiesen. Die Richter waren der Auffassung, dass ein Zusammenhang zwischen dem Kohlendioxidausstoß eines einzelnen Unternehmens und dem konkreten Anstieg der Temperatur in Peru nicht nachgewiesen werden könne. Die Rechtsanwältin Roda Verheyen betonte dagegen, die Kausalität zwischen den Aktivitäten von RWE und der Gletscherschmelze sei wissenschaftlich mess- und berechenbar.
Ein Gutachten soll jetzt prüfen, inwiefern ein solcher Zusammenhang herstellbar ist – und ob Lliuyas Grundstück tatsächlich von einer möglichen Überflutung des Bergsees betroffen wäre. Um allzu viel Geld geht es bei der Klage nicht: Lliuya will lediglich erreichen, dass der Energiekonzern einen Teil der Kosten für Schutzmaßnahmen übernimmt; es geht um 17.000 Euro.
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