Das Landgericht Essen hat die Klage Ihres Mandanten, dem peruanischen Bergführers Saúl Luciano Lliuya, gegen den Stromkonzern RWE abgewiesen. Wie geht es jetzt weiter?
Nach meiner ersten Durchsicht des Urteils gehe ich davon aus, dass wir in Berufung gehen werden. Meines Erachtens ist das Urteil an mehreren Stellen rechtlich falsch. Das Gericht hat im Wesentlichen gesagt, eine rechtliche Kausalität sei nicht herstellbar, selbst wenn es eine naturwissenschaftliche Kausalität gibt. Weiterhin wurde vereinfacht gesagt, dass alle emittieren und nicht nur die RWE AG. Das ist aus meiner Sicht eine völlig fehlgeleitete Begründung, zumal wir ja von der Beklagten nicht die Kosten des gesamten Klimawandels verlangt haben, sondern nur einen Anteil für eine konkrete Schutzmaßnahme. Insofern sehe ich wirklich nicht, dass diese Begründung halten kann.
Es gibt viele andere Fragen in dem Fall, die man hätte diskutieren können. Zum Beispiel, ob es gerecht ist, dass die RWE AG für etwas haftet, das eigentlich erlaubt ist. Aber diese Frage hat das Gericht gar nicht gestellt. Es hat einfach angenommen, dass man die Folgen nicht konkret mit den Emissionen der RWE AG in Zusammenhang bringen kann.
Wie haben sich die rechtlichen Möglichkeiten im Laufe der Jahre verändert, gegen Klimasünder vorzugehen?
Heutzutage geht es nicht mehr um die Frage, ob es den Klimawandel gibt, sondern darum, wie man konkretes Verhalten zurechnen kann und welche Pflichten sich aus den Problemen des Klimawandels ergeben. Obwohl bislang kaum Prozesse gewonnen wurden, stellen die Gerichte nicht mehr wirklich in Frage, dass wir hier vor einem riesigen Problem stehen, das angegangen werden muss.
Das liegt auch an der Wissenschaft: In den letzten zehn Jahren gibt es große Fortschritte, die es möglich gemacht haben zu zeigen, dass etwa ein See wie der Palcacocha-See im peruanischen Huaraz ohne Klimawandel heute anders aussehen würde. Das hätte vor zehn Jahren rein methodisch noch nicht funktioniert. Dies scheint auch in den USA langsam durchgedrungen zu sein. Ölfirmen werden dort strafrechtlich wegen Betruges angeklagt, weil sie vom Klimawandel und den Folgen schon lange wussten und dies der Öffentlichkeit und ihren Investoren verheimlicht haben.
Sind die USA ein Vorreiter, wenn es um rechtliche Schritte gegen die Schäden des Klimawandels geht?
Nein. In den USA gibt es zwar die meisten Urteile, aber das liegt daran, dass der Klimaschutz dort am wenigsten gesetzlich verankert ist. In vielen Prozessen geht es darum, erst einmal die Politik zum Handeln zu zwingen. Ein gutes Beispiel ist die Klage von Our Children's Trust, die meine Kollegin Julia Olsen aus Oregon vertritt. Sie klagen vor Bundesgerichten im Namen von Kindern auf den Erlass von Klimaschutzzielen und -maßnahmen, damit deren Zukunft gerettet wird, um es grob auszudrücken. Es sieht mittlerweile so aus, dass die Gerichte dem stattgeben, da es auf der Bundesebene dafür keine Regelung gibt. Auch in Europa wird es mehr Klagen geben. Es geht darum, was die Staaten jetzt freiwillig unternehmen und was sie eigentlich tun müssen. Die EU-Ziele zum Paris-Abkommen sind ja gesetzlich noch nicht angenommen.
Erleichtert das Paris-Abkommen rechtliche Schritte gegen den Klimawandel?
Gut an dem Abkommen ist, dass es konkrete Temperaturziele festgeschrieben hat. Ich habe zum Beispiel schon vor 12 Jahren in einem Artikel geschrieben, dass sich das Zwei-Grad-Ziel bereits aus der Klimarahmenkonvention ergibt. Aus meiner juristischen Sicht haben wir also schon seit 1992 ein rechtliches Ziel, die globale Temperaturerhöhung auf unter zwei Grad zu begrenzen.
Aber es gibt ja bei jeder juristischen Frage immer sieben Meinungen, insofern ist es ein Schritt vorwärts, dass das jetzt in einem Abkommen verankert ist. Aber es geht jetzt um die Maßnahmen, nicht mehr um die Ziele. Es ist wissenschaftlich unbestritten, wie viel Treibhausgas der Mensch noch ausstoßen darf. Entweder man hält sich an dieses Budget und hinterlässt den nachkommenden Generationen eine halbwegs einschätzbare Welt oder man führt eine Situation herbei, wo niemand mehr weiß, in welcher Welt unsere Kinder leben werden. Um nichts Geringeres geht es hier.
Müsste es neue Gesetze in Deutschland geben, um besser gegen Klimasünder vorzugehen?
In Deutschland muss der Klimaschutzplan der Bundesregierung umgesetzt werden – und zwar sofort. Beispielsweise bedeutet das, dass der Bundesverkehrswegeplan zum Ausbau von Autobahnen komplett überprüft werden muss; Flughäfen dürften keine Ausbaugenehmigungen mehr erhalten. Es müssen extreme Schritte unternommen werden, die vielleicht nicht populär sind, aber das liegt nur an der Perspektive. Die Möglichkeiten dazu sind alle da in Deutschland. Die gesetzlichen Grundlagen braucht man nicht neu erfinden.
Was waren ihre persönlichen Meilensteine in der Klimaschutzarbeit?
Die aktuelle Klage gegen RWE ist ein Meilenstein, auch wenn wir zunächst verloren haben. Es kann zu einem Umdenken führen, wenn das Thema öffentlich wird und man eine Person wie Saúl Luciano Lliuya hat, die vom Klimawandel direkt betroffen ist. Als Juristin betrachte ich diese Fälle nicht alleine unter dem Gesichtspunkt, wer wofür Geld bekommt. Ich will transparent machen, was der Klimawandel eigentlich kostet, um die Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen zu unterstreichen. Denn das Haftungsrecht ist nicht nur dafür da, Geld zu verteilen, sondern hat die primäre Aufgabe, Schäden zu vermeiden. Schon deshalb sind solche Fälle wichtig, unabhängig davon, ob das Problem meines Mandanten durch diesen Fall gelöst werden kann.
Sehen Sie zuversichtlich in die Zukunft?
Doch. Ich habe drei Kinder, für mich ist das auch eine persönliche Frage. Ich finde nicht, dass es irgendeine Rechtfertigung gibt, beim Klimaschutz noch abzuwarten. Ich hoffe, dass das die Entscheidungsträger in der nächsten Zeit ebenso sehen. Letztlich ist es eine Frage der Glaubwürdigkeit der Politik.
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