Bei der Diskussion geht es darum, mit welcher Position das Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) in Brüssel in die Verhandlungen über eine Verordnung der Europäischen Union (EU) zum Umgang mit Konfliktrohstoffen geht. Das Europaparlament hatte im Mai für die Verschärfung eines Entwurfs der EU-Kommission gestimmt.
Die EU-Parlamentarier verlangten eine verbindliche Zertifizierung für alle Unternehmen, die am Handel von Mineralien aus Konfliktregionen beteiligt sind. In den USA gibt es bereits ein solches Gesetz, den sogenannten Dodd-Frank-Act. Nun beginnen Verhandlungen zwischen Parlament, Ministerrat und Kommission.
Unverbindliche Äußerungen zur Verbindlichkeit
In einer Fragestunde des Bundestags im November sagte der parlamentarische Staatssekretär im BMWI, Uwe Beckmeyer, Deutschland und Schweden „könnten sich“ unter gewissen Bedingungen für Verbindlichkeit aussprechen. Allerdings stünden die Gespräche mit den EU-Mitgliedsstaaten noch am Anfang. Weil man flexibel sein wolle, gebe es noch „keine Entscheidung für ein konkretes Modell, wie weit eine Verbindlichkeit reichen sollte“.
Deutschland ist weltweit einer der größten Importeure von Rohstoffen. Als Konfliktmineralien werden etwa Tantal, Zinn, Wolfram oder Gold bezeichnet, die aus afrikanischen Krisenregionen stammen. Ihr Erlös kommt meist rivalisierenden Gruppen zugute, die Kleinschürfer ausbeuten. Die Stoffe sind in vielen Alltagsgegenständen wie Laptops, Glühlampen und Handys verarbeitet.
Widerstand gegen freiwillige Regelungen
Bislang wollte Deutschland – im Sinne der Industrie und aus Rücksicht auf den Mittelstand – höchstens freiwilligen Regelungen zustimmen. Im Bundestag stellten sich derweil immer mehr Sozialdemokraten gegen ihren Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel und den Koalitionspartner, dessen Wirtschaftsflügel heimischen Unternehmen Berichtspflichten um jeden Preis ersparen möchte. Grüne und linke Politiker halten Transparenz in Lieferketten für einen Beitrag zur gerechten Gestaltung der Globalisierung.
Nun ist eine Kompromissformel im Umlauf, die – wie es heißt – noch einmal vom Kanzleramt verwässert wurde. Demnach könnten verbindliche Regeln als gerechtfertigt akzeptiert werden, solange sie „verhältnismäßig“ bleiben, also keine übertriebenen bürokratischen Hürden aufbauen, wie Staatssekretär Matthias Machnig es bei einer internationalen Rohstoffkonferenz in Berlin formulierte. „Das Ganze muss administrativ zu bewältigen sein, auch für kleine und mittlere Unternehmen.“
Wie der windelweiche Begriff der „Verhältnismäßigkeit“ am Ende definiert wird, bleibt abzuwarten. Eine Vertreterin des europäischen Industrieverbands Eurobusiness betonte bei der Konferenz, verpflichtend und freiwillig, das gehe nicht zusammen.
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