Die 2011 verabschiedeten Leitlinien der Vereinten Nationen geben eine Reihe von Empfehlungen, wie der Schutz der Menschenrechte stärker in den Konzernzentralen und in der Wirtschaftspolitik verankert werden kann. Firmen sollen die Menschenrechte respektieren und möglichst alles tun, um Verletzungen zu verhindern. In der Verantwortung aber steht den Leitlinien zufolge vor allem die Politik: Sie soll Menschenrechtsverletzungen untersuchen, ahnden und wiedergutmachen und dafür Gesetze und Regulierungen auf den Weg bringen. Dazu gehört auch, Opfern Klagemöglichkeiten gegen Unternehmen zu verschaffen.
Die Vorgängerregierung habe nur auf freiwillige Initiativen der Unternehmen gesetzt, die politische Verantwortung aber vernachlässigt, kritisiert Armin Paasch von Misereor. Deutschland stehe deshalb im Vergleich zu anderen europäischen Ländern bei der Verwirklichung der Leitlinien schlecht da. Die große Koalition hat in ihrem Vertrag angekündigt, sich dieser Aufgabe zu stellen. Doch bislang hakt es noch an der internen Abstimmung. Welches Ministerium federführend verantwortlich sein wird, ist nach Auskunft der Bundesregierung nicht geklärt. „Die Selbstblockade ist noch nicht aufgelöst“, sagt Paasch.
Nötig seien vor allem ein nationaler Aktionsplan sowie eine Überprüfung möglicher juristischer Lücken, sagt Paasch. Firmen sollten gesetzlich dazu verpflichtet werden, nicht nur über finanzielle, sondern auch über soziale Belange regelmäßig zu berichten. Damit könnten sie dazu gedrängt werden, sorgfältiger abzuschätzen, ob bestimmte Geschäfte die Menschenrechte gefährden könnten. Das geschehe bislang nur oberflächlich, wie eine Umfrage unter den DAX-30-Unternehmen ergeben habe.
Staatliche Verantwortung
Auch machten sich die befragten Firmen zu wenig Gedanken darüber, wie sich ihre Einkaufspraktiken auf Arbeitsstandards bei Zulieferern im Ausland auswirken. Besonders offensichtlich ist die staatliche Verantwortung, wenn es sich um Unternehmen handelt, an denen der Staat selbst beteiligt ist. So standen 2012 deutsche Energieunternehmen in der Kritik, Steinkohle aus kolumbianischen Kohleminen zu beziehen, in denen Menschenrechte verletzt wurden. Zu den Abnehmern zählte auch der Energieversorger EnBW, an dem das Land Baden-Württemberg und verschiedene Kommunen Anteile halten.
Der Bund sei zwar um eine gute Unternehmensführung bemüht, tue aber zu wenig, um Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen, kritisieren die Autoren des Berichts. Auch bei der Außenwirtschaftsförderung und der öffentlichen Beschaffung sollten menschenrechtliche Fragen künftig eine größere Rolle spielen.
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