Europäer bestrafen Uganda

Als Antwort auf ein neues Gesetz gegen Homosexualität in Uganda haben mehrere Geber den Geldhahn zugedreht. Auch Deutschland und Österreich überdenken ihre Zusammenarbeit mit der Regierung in Kampala. In der Schweiz macht sich die Verfolgung von Schwulen und Lesben in Afrika auf andere Art bemerkbar.

„Schwere homosexuelle Handlungen“ wie der Geschlechtsverkehr zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern werden mit bis zu 14 Jahren Haft geahndet, „Wiederholungstätern“ droht sogar Lebenslänglich: So schreibt es das Gesetz vor, das Ugandas Präsident Yoweri Museveni im Februar in Kraft gesetzt hat. Mehrere Geberländer, darunter die Niederlande, Norwegen und Dänemark, haben ihre Finanzhilfen an Uganda eingestellt, um Museveni unter Druck zu setzen. Auch die Weltbank stoppte die Auszahlung eines Kredites über 60 Millionen Euro – ein ungewöhnlicher Schritt für die ansonsten politisch eher zurückhaltende Organisation. 

Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) erklärte, das Gesetz sei ein Verstoß gegen die Menschenrechte und könne von der internationalen Gemeinschaft nicht hingenommen werden: „Mit der Unterschrift hat die ugandische Regierung eine rote Linie überschritten“. Müller forderte die Regierung auf, Hetzkampagnen gegen Homosexuelle zu unterbinden und das Gesetz zurückzunehmen. Die Druckmittel sind allerdings beschränkt: Deutschland hatte bereits Anfang 2013 die direkten Budgethilfen an Uganda eingefroren – unter anderem wegen der lesben- und schwulenfeindlichen Politik.   

Brüssel soll Auszahlung der nächsten Tranche zurückstellen

Ugandas Regierung muss seitdem ohne deutsche Finanzspritzen haushalten, erhält aber weiterhin Budgethilfen aus Brüssel. Auch damit soll nach den Vorstellungen Müllers Schluss sein: Die deutsche Bundesregierung werde sich zusammen mit anderen Ländern dafür einsetzen, dass die Auszahlung der nächsten Tranche von 20 Millionen Euro zurückstellt werde, sagte der Minister. Von der EU-Kommission gab es dazu bislang keine Stellungnahme. Uganda ist wichtig für die EU als sicherheitspolitischer Partner in der Region der Großen Seen und im Hinblick auf die Konflikte in der Zentralafrikanischen Republik, im Südsudan und in Somalia. Die Kommission kann die Budgethilfe nur nach Rücksprache mit den Mitgliedsstaaten einfrieren.

Müller will zudem prüfen, wie die deutsche Entwicklungshilfe stärker zugunsten der Zivilgesellschaft ausgerichtet werden könnte. Bis 2016 hat Deutschland knapp 120 Millionen Euro für Uganda zugesagt. Das Geld ist vor allem für die Wasser- und Energieversorgung sowie die Wirtschaftsförderung, aber auch für Projekte in den Bereichen Regierungsführung und Korruptionsbekämpfung. Die Vorsitzende des Entwicklungspolitischen Ausschusses, Dagmar Wöhrl (CSU), fordert, Deutschland solle stattdessen anerkannte Menschenrechts- und Gleichstellungsorganisationen unterstützen.

Auch in Österreich sieht man in der Zusammenarbeit mit Menschenrechtlern eine angemessene Reaktion auf die Homophobie in Uganda. Man wolle nicht der Bevölkerung schaden, indem man ein Wasserprojekt einstelle, sagte Martin Ledolter, Geschäftsführer der Austrian Development Agency (ADA. Geplant sei jedoch, mehr Geld in die Stärkung von Menschenrechtsverteidigern umzulenken. Eine Schwulenrechtsorganisation werde bereits unterstützt. Uganda ist seit über 20 Jahren Schwerpunktland der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit, im vergangenen Jahr flossen zwei Millionen Euro in den Aufbau des Justizsystems. Ob die Regierung in Kampala weiterhin Geld erhält, ist noch nicht beschlossen, die nächste größere Tranche ist erst im Juni fällig.

Zahl der Asylgesuche homosexueller Flüchtlinge nimmt zu

Im Schweizer Außendepartement muss man sich diesbezüglich keine Gedanken machen. Weder die staatliche Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) noch die größeren Hilfswerke sind im Land tätig. Lediglich einige kleine Entwicklungsorganisation wie Co-Operaid engagieren sich im Bildungsbereich. Mit einem isolierten kleinen Projekt könne man jedoch keinen Bewusstseinswandel bewirken, sagt Co-Operaid -Geschäftsleiter Marcel Auf der Maur. Die Organisation beobachte und diskutiere gemeinsam mit den Partnern, wie sich das Gesetz auswirke und welche Reaktionen denkbar seien.  

Zum Thema wird die Verfolgung ugandischer Homosexueller in der Schweiz, sobald sie dort Asyl beantragen. Die Zahl der Asylgesuche von Menschen, die in ihrer Heimat aufgrund ihrer sexuellen Orientierung verfolgt werden, hat laut dem Schweizer Bundesamt für Migration in den vergangenen Jahren zugenommen. Die Betroffenen kommen vor allem aus afrikanischen Ländern wie Nigeria, Kamerun und Uganda, teilweise auch vom Balkan.

Europaweit wurde mit Asylanträgen homosexueller Flüchtlinge in der Vergangenheit sehr unterschiedlich umgegangen. Kritik gab es zudem an zweifelhaften Methoden, mit denen die Behörden die sexuelle Orientierung der Antragsteller feststellen wollen. Immerhin sorgte das Urteil des EU-Gerichtshofes im vergangenen November für mehr rechtliche Klarheit. Demnach haben homosexuelle Flüchtlinge Anspruch auf Asyl, wenn sie glaubhaft darlegen können, dass sie in ihrem Heimatland wegen ihrer Sexualität verfolgt wurden. (hc/maz/rld/sdr/ver)  

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erschienen in Ausgabe 4 / 2014: Indonesien: Von Islam und Demokratie
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