Fortschritte bei der Korruptionsbekämpfung

Deutschland hat Fortschritte bei der Bekämpfung von Korruption gemacht. Zu diesem Ergebnis kommt die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in ihrem jüngsten Bericht zur Umsetzung der Konvention gegen die Bestechung ausländischer Regierungsbeamter im internationalen Geschäftsverkehr. Demnach ist die Zahl von Anklagen und Sanktionen wegen solcher Delikte in Deutschland seit 2003 deutlich gestiegen. Seitdem seien Vergehen von sechs Firmen und knapp 70 Privatpersonen untersucht und strafrechtlich verfolgt worden.

Künftig müssten kleinere Zahlungen an niederrangige ausländische Amtsträger stärker ins Visier genommen werden, etwa wenn amtliche Vorgänge mittels Schmiergeld beschleunigt werden sollten, fordert die OECD. Zudem sei die Obergrenze für Strafgelder mit einer Million Euro zu niedrig angesetzt. Richter orientierten sich in ihren Urteilen zu häufig am unteren Ende der rechtlich möglichen Sanktionen. Die Organisation Transparency International hatte in ihrem Korruptionsindex vom Oktober 2010 moniert, Korruption bei Abgeordneten werde in Deutschland unzureichend verfolgt. Notwendig sei die Einführung eines Verhaltenskodexes, eine strengere Regelung von Nebentätigkeiten und ein verbindliches Lobbyregister. Bei Transparency International rangiert Deutschland auf Platz 14 von 178 untersuchten Ländern.

(di)

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