Kritik an Schweizerischer Exportrisikoversicherung

Erklärung von Bern kritisiert die Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERV). Der Entwicklungsorganisation zufolge ist die SERV dazu verpflichtet, umfassende Menschenrechtsprüfungen durchzuführen, bevor sie Garantien vergibt. Bis heute geschehe dies jedoch nicht. Zu diesem Schluss kommt eine Studie des Instituts für Europarecht an der Freiburger Universität, die die Erklärung von Bern (EvB) in Auftrag gegeben hatte. Die SERV fördert die Auslandsgeschäfte von Schweizer Unternehmen und sichert einen Teil des finanziellen Risikos ab. Bevor sie einem Projekt zustimme, müsse die SERV gemäß Völkerrecht und den außenpolitischen Grundsätzen neben möglichen sozialen und ökologischen Folgen auch die Auswirkungen auf die Menschenrechte prüfen, resümiert die EvB. Als Beispiel führt sie das Ilisu-Staudammprojekt in der Türkei an. Hätte die SERV bereits 2005 beim Antrag eine entsprechende Prüfung vorgenommen, hätte sie die mit dem Projekt verbundenen Menschenrechtsprobleme aufdecken können. Die Schweiz dürfe keine Exportrisikoversicherung vergeben, wenn mit Menschenrechtsverletzungen zu rechnen sei, verlangt die Erklärung von Bern. Der Bundesrat solle deshalb die entsprechenden rechtlichen Vorgaben in der Verordnung für die SERV aufnehmen.

(IS)

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erschienen in Ausgabe 7 / 2011: Entwicklungsdienst: Wer hilft wem?
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