Migrationsabkommen unterzeichnet

Die Schweiz und die Republik Guinea haben ein Migrationsabkommen unterzeichnet. Damit will die Schweiz sicherstellen, dass abgewiesene Asylbewerber aus Guinea in das afrikanische Land zurückgeschickt werden können. Im Gegenzug solle Guinea Unterstützung bei der Wiedereingliederung der Rückkehrer und im Kampf gegen Menschenschmuggel erhalten, teilte das Justizdepartement mit. Geplant sind auch Sensibilisierungskampagnen über die Risiken der illegalen Migration. Guinea ist nach Benin und Nigeria der dritte afrikanische Staat, mit dem die Schweiz ein Migrationsabkommen geschlossen hat. Der Vertrag mit Guinea soll als Vorbild für weitere Abkommen dienen. Im Gegensatz zu den bestehenden 47 Rückführungsabkommen sind die Migrationsabkommen betont partnerschaftlich gehalten. Sie berücksichtigten „die Anliegen beider Vertragsparteien, was insbesondere der Umsetzung der Rückübernahme dienlich ist“, schreibt das Justizdepartement.

(bua)

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erschienen in Ausgabe 12 / 2011: Bodenschätze: Reiche Minen, arme Länder
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