Trotz multilateralen Entschuldungsinitiativen zahlen etliche Staaten in Lateinamerika, Afrika und Asien weiter Kredite und Zinsen aus der Vergangenheit ab. Ob Haiti, die DR Kongo, Südafrika oder die Philippinen: „In allen untersuchten Fällen haben sich die Schulden nicht nur als illegitim, sondern auch als illegal erwiesen, denn sie verstoßen gegen Verträge, internationale Abkommen, zwingende Normen und generelle Prinzipien des Völkerrechts“, erklären Max Mader und André Rothenbühler von der Aktion Finanzplatz Schweiz (AFP).
Sie haben über die Möglichkeiten zur Anfechtung derartiger Zahlungsverpflichtungen jüngst ein Buch herausgegeben. Es enthält einen Theorieteil und neun Fallstudien, die helfen sollen, vergleichbare Fälle vor ein Straf-, Zivil- oder Schiedsgericht zu bringen. Es sei wichtig, dass weitere Rechtsfälle angestrengt würden, um im Süden eine neue offizielle Praxis der Überprüfung und Anfechtung von Schulden anzuregen, betonen Mader und Rothenbühler.
Bis heute gibt es kein allgemein akzeptiertes Verfahren für die Beurteilung und Streichung illegitimer Schulden. Weil Schuldnerländer deshalb ein zu hohes Risiko fürchten, bei Zahlungsverweigerung keine Kredite mehr zu erhalten, zahlen sie selbst solche Kredite zurück, die sie klar anfechten könnten. Das sagte der Schuldenexperte Enrique Cosio-Pascal aus Nicaragua, der sein Land früher bei der UN-Konferenz für Handel und Entwicklung (UNCTAD) beraten hat, auf einer UNCTAD-Tagung im November in Genf, auf der die AFP ihr Buch präsentierte.
Die an der Studie beteiligten Juristen und Juristinnen erläutern darin das Konzept der illegitimen Schulden. Demnach soll völkerrechtlich verankert werden, dass Kredite, die nur der persönlichen Bereicherung der Machthaber oder fragwürdigen Projekten gedient haben, für illegitim erklärt und gestrichen werden. Die Fachleute zeigen außerdem, dass es bereits verbindliche Rechtsnormen gibt, die griffige Argumente zur Schuldenanfechtung bieten: Erfolg versprechen sie sich bei Klagen wegen der Verletzung von nationalen Gesetzen und Verfassungen oder von internationalen Verträgen, Prinzipien und Richtlinien sowie von zwingendem Recht (ius cogens) als Teil des internationalen Gewohnheitsrechts. Der südafrikanische Anwalt und Ko-Autor Charles Abrahams ermuntert die Staaten zudem, den Blick auf das Privatrecht zu richten. Es eröffne vermehrt Möglichkeiten zur Schuldenanfechtung, da es niedrigere institutionelle Hürden habe als das internationale Recht.
Erfolgschancen haben auch Klagen wegen Betrug und Korruption. Bei der Kreditvergabe drückten die Banken teils beide Augen zu und ließen „guten Glauben“ walten anstelle einer höheren Sorgfaltspflicht („due diligence“), konstatieren Mader und Rothenbühler. „Die Kreditgeber tragen in allen untersuchten Fällen eine Mitverantwortung, weil sie gewusst haben oder hätten wissen müssen, dass die Vorgaben für die Kreditvergabe fragwürdig, wenn nicht gar ungesetzlich waren.“ Banken müssten deshalb als Kreditgeber dazu verpflichtet werden, ihre Gläubiger genau zu überprüfen. Das streben auch einige Staaten und die UNCTAD an, die ein neues Programm zu verantwortlicher Kreditvergabe und illegitimen Schulden gestartet hat. Ein Forum aus Juristen und nichtstaatlichen Organisationen soll untersuchen, wie das Konzept im internationalen und privaten Recht verankert werden könnte.