Das UN-Flüchtlingshilfswerk wirbt jetzt für eine andere Interpretation. Sein Kernargument: Unter Wetterkatastrophen leiden oft Gruppen, die ohnehin diskriminiert werden, zum Beispiel weil der Staat sie von Hilfe oder Landrechten ausschließt. Lokale Klimaverschlechterungen verschärfen zudem Konflikte, etwa um Wasser; viele Staaten schützen verletzliche Gruppen kaum und diese erleiden Gewalt. Wegen solcher mittelbaren Klimafolgen könnten Menschen, die infolge der Erderhitzung ins Ausland fliehen, sehr wohl Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention sein und hätten das Recht, dass ihr Anspruch auf Schutz im Einzelfall geprüft wird.
Die politische Großwetterlage muss sich ändern
Frühere Versuche, diese Schutzlücke zu schließen, sind nicht weit gediehen – zum Beispiel der Versuch, einen „Nansen-Pass“ für Menschen zu schaffen, die der Klimawandel staatenlos macht, weil etwa ihre Heimat im Meer versinkt. Ideen, die Konvention zu erweitern, wurde fallengelassen aus Angst, die Staaten würden dann den Flüchtlingsschutz nur verschlechtern. Dieses Risiko besteht bei dem neuen Versuch des UNHCR nicht. Aber auch wenn seine Rechtsauffassung sich irgendwann durchsetzt, schützt das nur einen kleinen Teil der von der Erderhitzung Vertriebenen, denn die meisten bleiben im eigenen Land und ein weiterer Teil in Nachbarländern. Dort allerdings kämen sie dann für Umsiedlungsprogramme in Frage, wenn andere Staaten freiwillig eine Anzahl aufnehmen. Nicht zuletzt darum geht es bei dem Vorstoß.
Nötig ist aber viel mehr: Vielfältige Formen der Migration werden zur Anpassung an die Erderhitzung nötig sein. Sie müssen unterstützt und anerkannt werden, statt sie zu behindern aus Angst, dass dann auch Menschen zu uns kommen. Und vor allem gilt es endlich, dem Schutz der Menschenrechte aller Migranten Vorrang zu geben. Das ist leider auch in Europa und den USA nicht die gängige Praxis. Die Initiative des UNHCR zielt nicht zuletzt darauf ab, diese politische Großwetterlage zu ändern. Das verdient jede Unterstützung.
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