Die Verhandlungen mit den AKP-Staaten ziehen sich hin

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EU-Kommission
Das neue Abkommen der EU mit den AKP-Staaten wird frühestens im Laufe des kommenden Jahres in Kraft treten können.

Das aktuelle Partnerschaftsabkommen mit 78 Mitgliedern der Organisation Afrikanischer, Karibischer und Pazifischer Staaten (AKP), der 20 Jahre alte Cotonou-Vertrag – Kuba hat ihn als einziges AKP-Land nicht unterschrieben –, wäre eigentlich Ende Februar dieses Jahres ausgelaufen. Die im Herbst 2018 begonnenen Verhandlungen über den Nachfolgevertrag hatten ursprünglich so beendet werden sollen, dass er zum März in Kraft getreten wäre. Als das nicht zu halten war, wurde das laufende Abkommen bis Ende 2020 verlängert. Die EU-Kommission rechnet nun aber damit, dass die Verhandlungen frühestens zum Jahresende abgeschlossen werden. Daran schließen sich auf beiden Seiten die internen Annahmeprozeduren an. Daher sollte – Stand Ende September – in Kürze eine weitere Verlängerung des Cotonou-Vertrags beschlossen werden. 

Die offenen Streitpunkte will Brüssel nicht benennen

Über die „verbleibenden offenen Punkte“ schweigt sich die EU-Kommission aus. In der Vergangenheit waren aus informierten Brüsseler Kreisen immer wieder die gleichen Themen genannt worden. Strittig waren demnach Bestimmungen zur Migration, besonders zur Rückübernahme aus Europa abgeschobener Bürger in AKP-Staaten, sowie die Menschenrechte, besonders sexuelle und reproduktive Rechte. Ein weiterer Knackpunkt waren die Finanzen, da die EU gegen den Willen der AKP den für sie reservierten Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) auflöst und die Gelder für die Zusammenarbeit künftig ihrem regulären Haushalt entnehmen will.

Unterdessen hinterfragt ein Bericht des Europäischen Rechnungshofes, dass die EU-AKP-Zusammenarbeit zielgerichtet und wirksam ist. Die Luxemburger Behörde nahm die Verwendung von EEF-Mitteln in Kenia unter die Lupe. Demnach wies die EU rund 90 Prozent der Mittel „anhand einer Formel zu, ohne eine eigene spezifische Bewertung der Entwicklungshindernisse und -ziele des Landes vorzunehmen“. Ferner kritisieren die Rechnungsprüfer, die Hilfe sei zersplittert. Es sei nicht dargelegt worden, „wie und warum die ausgewählten Sektoren einen größeren Beitrag zur Bekämpfung der Armut in Kenia leisten würden als andere Sektoren“. 

Der Rechnungshof als „Hüter der EU-Finanzen“ verfügt über fünf spezialisierte Kammern, davon eine für den Bereich Äußeres, Sicherheit und Justiz, die den Bericht verantwortet. Er beruht laut Rechnungshof unter anderem auf Gesprächen mit kenianischen Regierungsmitarbeitern. 

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erschienen in Ausgabe 11 / 2020: Erbe des Kolonialismus
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