Menschenrechtler fordern mehr Transparenz beim Prozess gegen zwei frühere syrische Geheimdienst-Mitarbeiter vor dem Oberlandesgericht Koblenz. Das Gericht zeichne das Verfahren nicht auf, zudem gebe es Übersetzungen nur für die Prozessbeteiligten, nicht aber die Zuschauer, sagte Andreas Schüller von der Berliner Menschenrechtsorganisation European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) dem Evangelischen Pressedienst (epd). Das Gericht wies die Kritik zurück. Der Prozess soll am Mittwoch fortgesetzt werden.
"Wir hätten mehr vom Gericht erwartet, um der Bedeutung des Verfahrens nach außen hin gerecht zu werden", kritisierte Schüller. Das Gericht habe den Antrag zur Aufzeichnung des Verfahrens abgeschmettert. "Das wäre sehr wichtig gewesen, um das als Dokument für künftige Generationen zu erhalten", sagte Schüller. Er kritisierte auch eine Ablehnung des Gerichts, die arabische Übersetzung nicht nur für die Prozessbeteiligten, sondern auch für die Zuschauer zur Verfügung zu stellen. Viele der syrischen Zuschauer könnten nicht gut genug Deutsch, um dem Prozess zu folgen
Das Gericht widerspricht der Kritik
Das Oberlandesgericht Koblenz erklärte, es habe sich mit der Frage der Aufzeichnung auseinandergesetzt. Das Gericht schätze die Bedeutung des Prozesses nicht so ein wie das EHCCR, sagte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts Koblenz am Montag dem epd.
Eine Übersetzung des Prozesses für die Zuschauer sei aus praktischen Gründen nicht möglich, erklärte die Sprecherin. Dazu wäre eine entsprechende Dolmetscheranlage notwendig. Hinzu komme, dass es unter den Zuschauern verschiedene Nationalitäten gebe. So werde der Prozess etwa auch von Journalisten aus unterschiedlichen europäischen Ländern verfolgt. Im Sinne der Gleichbehandlung wäre es also notwendig, die Verhandlungen nicht nur ins Arabische, sondern in weitere Sprachen zu dolmetschen. Das sei nicht zu leisten. Auch die Prozessordnung fordere keine Übersetzung für die Zuschauer.
Menschenrechtler rechnen mit Verurteilung
Das EHCCR begrüßte zugleich die gewonnenen Erkenntnisse in dem Prozess, der im April eröffnet worden war. Der Hauptangeklagte Anwar R., der Vorgesetzter in einem Gefängnis gewesen sein soll, hatte seine Verantwortung für die Folterungen in einer Stellungnahme zwar stark relativiert. "Aber durch die ersten Zeugenaussagen ist das eigentlich schon komplett widerlegt worden", sagte Schüller. Es hätten sich schon viele Vorwürfe der Anklage bestätigt. Weitere Klarstellungen seien für August zu erwarten, wenn erste vom ECCHR betreute Nebenkläger aussagen sollen. "Wir gehen davon aus, dass es am Ende auch zu Verurteilungen kommen wird", sagte Schüller.
Vor dem Oberlandesgericht Koblenz müssen sich erstmals in Deutschland zwei Ex-Geheimdienst-Funktionäre der syrischen Regierung wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantworten. Anwar R. und Eyad A. sollen für brutale Folter und den Tod zahlreicher Menschen in einer Haftanstalt des Geheimdienstes verantwortlich sein. Das ECCHR betreut in dem Verfahren 16 Frauen und Männer aus Syrien, die als Zeugen oder Nebenkläger auftreten.
Die beiden Beschuldigten hatten Syrien laut Bundesanwaltschaft vor rund sieben Jahren verlassen und waren 2014 beziehungsweise 2018 nach Deutschland gekommen. Sie wurden im Februar 2019 festgenommen. Nach dem Weltrechtsprinzip können Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit überall geahndet werden, ganz gleich, wo die Taten verübt wurden.
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