Drei Vorschläge zur Begrenzung der Rüstungsexporte

Schweiz
Zwei Initiativen, in denen es um den Export und die Finanzierung von Kriegsmaterial geht, haben einen schweren Stand in der Regierung und im Parlament – aber gute Chancen, dass sie bei Volksabstimmungen angenommen würden.

Gemäß der „Neuen Zürcher Zeitung“ lieferte die Schweiz 2017 Kriegsmaterial für 23 Millionen Franken nach Saudi-Arabien, das damals aktiv am Krieg im Jemen beteiligt war. „In der Interpretation des Bundes fällt die saudische Beteiligung am Bürgerkrieg in Jemen jedoch nicht unter das Ausschlusskriterium der Kriegsmaterialverordnung“, schreibt die Zeitung.

Eine Allianz von Parteien, Kirchen und zivilgesellschaftlichen Organisationen, darunter die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA), will mit der Initiative „Gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer“ die Bewilligungskriterien für Kriegsmaterialexporte in der Verfassung verankern. Exporte in Bürgerkriegsländer sowie in Länder, welche die Menschenrechte „systematisch und schwerwiegend“ verletzen, sollen ausnahmslos verboten werden. Doch das geht dem Bundesrat zu weit. 

Die Regierung schreibt, sie könne den Wunsch nachvollziehen, die „demokratische Kontrolle“ zu stärken. Gleichzeitig befürchtet der Bundesrat, dass seine Flexibilität, „in außerordentlichen Umständen“ zu reagieren, nicht mehr gewährleistet wäre und dass die „Sicherheits- und Wehrtechnikindustrie“ gegenüber der ausländischen Konkurrenz benachteiligt würde. 

Der Bundesrat schickt deshalb bis zum 29. Juni zwei Varianten eines Gegenvorschlags in die Vernehmlassung. Beide sehen vor, dass die Bewilligungspraxis Teil des Kriegsmaterialgesetzes wird, und verbieten den Export in Bürgerkriegsländer und undemokratische Länder, die in interne oder internationale bewaffnete Konflikte verwickelt sind. Das begrüßt die GSoA, kritisiert aber, dass eine der beiden Varianten den Export in Länder mit systematischen und schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen ermöglichen würde. Bei dieser Variante käme der Rückzug der Initiative aus Sicht der GSoA nicht infrage.

Eine weitere Initiative „Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten“, die auch von der GSoA unterstützt wird, fordert, dass weder die Schweizerische Nationalbank (SNB) noch Stiftungen und Einrichtungen der staatlichen und beruflichen Vorsorge in Kriegsmaterialproduzenten investieren dürfen. Der Bundesrat hat diese Initiative bereits im Juni 2019 ohne Gegenvorschlag abgelehnt. Bevor wegen der Maßnahmen gegen Corona die Frühlingssession des Parlaments abgebrochen wurde, stimmte auch der Nationalrat am 12. März dagegen. 

Die Gründe für die Ablehnung gleichen jenen der Regierung: Die Initiative würde die „marktneutrale Investitionspolitik“ der SNB verunmöglichen, sie schade der Industrie und gefährde Arbeitsplätze. Außerdem existiere bereits ein Finanzierungsverbot für atomare, biologische und chemische Waffen, Streumunition und Personenminen. Der Ständerat wird voraussichtlich in der Sommersession über die Initiative beraten, die GSoA bezweifelt aber, dass sie in der kleinen Parlamentskammer durchkommt.
Die GSoA und die Mitunterstützer planen nun den Abstimmungskampf. Die Initiative hätte in einer Volksabstimmung gute Chancen, wie die Unterschriftensammlung gezeigt habe, schreibt die GSoA auf Anfrage. Die Schweiz stelle ihre Neutralität in den Dienst des Friedens. Das jedoch würde durch den Export von Kriegsmaterial „torpediert“.

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erschienen in Ausgabe 6 / 2020: Kino im Süden
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