Möglichst bald, am liebsten noch im Dezember, möchte die Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs Fatou Bensouda Ermittlungen wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Afghanistan in die Wege leiten. Damit würde der ICC den zweiten Fall in einem nicht afrikanischen Staat aufgreifen – der bisher einzige ist Georgien. Und erstmals stünden Angehörige der US-Streitkräfte am Pranger, unter anderem wegen der Bombardierung eines Krankenhauses von Ärzte ohne Grenzen in Kundus im Oktober 2015. Ob die Ankündigungen Burundis, Südafrikas und Gambias, dem ICC aus Ärger über dessen vermeintliche Blindheit für Menschenrechtsverletzungen außerhalb Afrikas den Rücken zu kehren, dabei eine Rolle gespielt haben, ist Spekulationen überlassen.
Dass sich der frisch gewählte US-Präsident Donald Trump künftig von derlei Schritten beeindrucken lässt, darf dagegen bezweifelt werden. Hat doch die US-Regierung den ICC von Anfang an abgelehnt und dem Präsidenten sogar das Recht zugebilligt, US-Bürger, die sich davor verantworten müssten, notfalls militärisch befreien zu lassen. Weitere Absagen an und Kündigungen von internationalen Abkommen sind wahrscheinlich – man denke nur an Trumps bekundete Absicht, das Pariser Klimaabkommen aufzukündigen. Allerdings haben die USA selbiges bereits unterzeichnet und in nationales Recht übertragen – dies rückgängig zu machen wäre ein langjähriger Prozess, der erst kurz vor den nächsten Präsidentschaftswahlen im Jahr 2020 abgeschlossen wäre.
Anders sieht es bei einem von entwicklungspolitisch Engagierten ausgesprochen unbeliebten Abkommen aus: Ausgerechnet dieser Präsident, für den entwicklungspolitische Ziele jenseits seines „größer werdenden“ Amerika so gut wie keine Rolle spielen, könnte das Transatlantische Freihandelsabkommen TTIP zum Scheitern bringen. Ein schwacher Trost für Globalisierungsgegner. Und ein Hinweis darauf, dass man auch mal aus den falschen Gründen das Richtige tun kann.
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