Mehr Schutz für die Machthaber

Strafgerichtshof
In Afrika schwindet die Unterstützung für den Internationalen Strafgerichtshof. Die Angriffe vieler Staatschefs auf das Gericht sind scheinheilig, werden aber allmählich gefährlich.

Wenn es nach Kenias Präsident Uhuru Ken­yatta geht, treten alle 34 afrikanischen Mitgliedstaaten wieder aus dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) aus. Auf dem Gipfel der Afrikanischen Union (AU), der außer Marokko alle 54 Staaten des Kontinents angehören, hat er im Februar dafür geworben. Das ist nicht neu und klar eigennützig: Das Gericht in Den Haag hat 2011 Ken­yatta und seinen politischen Gegenspieler William Ruto angeklagt, Drahtzieher des Gewaltausbruchs von 2007/2008 in Kenia gewesen zu sein. Daraufhin verbündeten sich beide und gewannen mit Slogans gegen den IStGH die Wahlen von 2013. Noch im selben Jahr forderte Kenyatta auf einem Sondergipfel der AU erfolglos, kollektiv das Gericht zu verlassen.

Ende 2014 wurde das Verfahren gegen Kenyatta aus Mangel an Beweisen eingestellt und im April 2016 auch das gegen Ruto.Doch Kenyattas Forderung findet zunehmend Unterstützung: Das jüngste AU-Gipfeltreffen hat beschlossen, einen Fahrplan für den Austritt aus dem IStGH zu erarbeiten. Zwar muss jedes Land selbst einen Austritt beschließen, und an schon laufenden Prozessen würde er nichts ändern. Dies und die absehbare Missbilligung aus vielen Geberländern mögen erklären, warum bisher kein Land ausgetreten ist – nicht einmal Kenia.

Der Hauptvorwurf aus Afrika lautet, das Gericht nehme nach kolonialem Muster ausschließlich Täter von dort aufs Korn. Tatsächlich sind bisher nur Afrikaner angeklagt – aus mehrerlei Gründen. Der IStGH ist zuständig für schwerste Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit seit 2002, falls nationale Gerichte untätig bleiben. In Afrika sind solche Verbrechen viel häufiger als etwa in Lateinamerika, und die heimische Justiz ist schwächer. Der IStGH wird also besonders gebraucht. Er ist eins der wenigen Mittel, Despoten zur Verantwortung zu ziehen.

Gleiches Recht für alle ist ein ferner Traum

Sicher, er hat schwere Mängel. Seit 2002 wurden ungesühnte Kriegsverbrechen auch in Sri Lanka, dem Jemen oder Syrien verübt. Hier ist der IStGH machtlos, weil diese Staaten – wie die meisten bedeutenden Länder Asiens – ihm nicht beigetreten sind. Nur der UN-Sicherheitsrat könnte da das Gericht einschalten, aber darauf kann er sich nicht einigen; Russland etwa ist gegen Ermittlungen in Syrien. Darüber hinaus nimmt der IStGH Rücksichten auf die Großmächte und auf seine Geldgeber. Er führt seit Jahren Vorermittlungen zu Afghanistan, behandelt aber die Kriegsführung der USA und ihrer Verbündeten mit größter Vorsicht. Gleiches Recht für alle ist allenfalls ein ferner Traum.

Dennoch sind die Beschwerden aus Afrika scheinheilig. Für den Kontinent ist die Frage: Sollen, weil das Gericht anderswo versagt, auch in Afrika Regierende über dem Recht stehen? Nein, sagen viele Afrikanerinnen und Afrikaner. So haben sich 2013 Dutzende nichtstaatliche Gruppen gegen Kenyattas Angriff auf den IStGH ausgesprochen. Staaten wie Botsuana, Nigeria und Senegal stehen zu dem Gericht. Andere wie Ruanda, Äthiopien und Ägypten sind schon immer dagegen.

Die Staatschefs einer dritten Gruppe finden den IStGH nützlich, solange er hilft, ihre Gegner auszuschalten. Von ihnen wenden sich einige nun gegen Den Haag. So hat Yoweri Museveni das Gericht 2004 nach Uganda geholt, um die Rebellen der Lord‘s Resistance Army (LRA) unter Druck zu setzen – doch er findet inzwischen, dies behindere Friedensverhandlungen. Präsident Alassane Ouattara unterstützte in der Elfenbeinküste die Ermittlungen des IStGH, solange sein Rivale Laurent Gbagbo im Fokus stand. Den hatte Ouattara in Wahlen und einem folgenden Bürgerkrieg besiegt und Ende 2011 nach Den Haag überstellt. Jetzt will er niemanden mehr ausliefern – es könnte ja seine Parteigänger treffen.

Autor

Bernd Ludermann

ist Chefredakteur von "welt-sichten".
Übel genommen wird dem IStGH der Haftbefehl gegen den amtierenden sudanesischen Präsidenten Omar al-Bashir von 2009. Mitgliedstaaten des Gerichts müssten ihn verhaften, wenn er ihr Gebiet betritt. Doch das scheuen sie – zuletzt Mitte 2015 Südafrika: Al-Bashir konnte während des AU-Gipfels unbehelligt ein- und wieder ausreisen. Südafrika verstieß damit, wie das Oberste Gericht im März klargestellt hat, gegen die eigenen Gesetze. Das Land gehörte einst zu den Stützen des IStGH und ruft nun nach Immunität für amtierende Staatschefs.

Langsam werden die Angriffe für den IStGH bedrohlich. Um ihnen die Spitze zu nehmen, braucht er ein Verfahren zu einem Land außerhalb Afrikas. Wohl nicht zufällig wurde just im Januar das erste eröffnet: zum Krieg in Georgien 2008. Russland, das an dem Krieg beteiligt war, dürfte es nach Kräften behindern. Scheitert es, dann leitet das Wasser auf die Mühlen der afrikanischen Gegner des IStGH. Doch wenn ihm die Krisenländer Afrikas die Tür weisen, wo soll er dann überhaupt noch ermitteln?

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erschienen in Ausgabe 4 / 2016: Entwicklungsbanken: Geld mit Nebenwirkungen
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