Das Außenministerium soll noch im Februar einen entsprechenden Gesetzesentwurf zur Konsultation (Vernehmlassung) vorlegen. Das Gesetz soll es den Behörden künftig ermöglichen, bei Fällen, in denen die Rechtshilfe versagt, unrechtmäßig erworbene Potentatengelder nicht nur zu blockieren, sondern auch einzuziehen. Sie sollen dem betroffenen Staat zurückgegeben und dann gemeinnützig verwendet werden.
Das Bundesgericht begründete seine Entscheidung vom 12. Januar – nur wenige Stunden vor dem verheerenden Erdbeben in Haiti – damit, dass die Straftaten, die Duvalier vorgeworfen werden, verjährt seien. Deshalb könne die Schweiz nicht zur Rechtshilfe für die Regierung von Haiti verpflichtet werden. Der Bundesrat beschloss daraufhin, das Vermögen in Höhe von 5,7 Millionen US-Dollar weiter zu blockieren.
Der Fall Jean-Claude Duvalier („Baby Doc“) zeige die Schwierigkeiten der Rechtshilfe für „gescheiterte Staaten“, erklärte Außenministerin Micheline Calmy-Rey in Meinungsforen von zwei Zeitungen. „Wegen eines fehlenden oder schlecht funktionierenden Justizsystems sind solche Staaten nicht in der Lage, ein ordentliches Rechtshilfeverfahren durchzuführen.“ Der Fall Duvalier sei eine Altlast, doch die Schweiz habe aus Fehlern gelernt. Haiti verlangt die Rückgabe der Potentatengelder seit dem Sturz von „Baby Doc“ 1986. Gegen Duvalier war aber nie ein Strafverfahren eröffnet worden, was die Rechtshilfe erschwert hat.
Die Hilfswerke hoffen auf das neue Gesetz
Die Duvalier-Koalition aus Aktion Finanzplatz Schweiz, Brot für Alle, Erklärung von Bern, Fastenopfer, Plate-Forme Haïti de Suisse und Transparency International Schweiz macht seit langem auf die „peinliche Rechtslücke“ zwischen Blockierung und Beschlagnahmung beziehungsweise Rückführung von Potentatengeldern aufmerksam. Sie erwartet, dass das neue Gesetz die „widersprüchliche Rechtsprechung“ wie im Fall Duvalier behebt. Denn auch das Bundesgericht habe der kriminellen Herkunft der Duvalier-Gelder nicht widersprochen.
Im Sommer 2009 hatte die Zivilgesellschaft noch aufgeatmet: Das Bundesstrafgericht billigte im August die Sperrung des Vermögens, nachdem Haiti zuvor erneut um Rechtshilfe ersucht hatte. Doch im selben Monat reichte die liechtensteinische Brouilly-Stiftung, die den in der Schweiz blockierten Teil des Privatvermögens von „Baby Doc“ und seiner Mutter Simone verwaltet, Beschwerde beim Obersten Gericht ein.
Die Duvalier-Koalition verfolgt nun die Beratungen über das neue Gesetz und setzt sich insbesondere für die Garantie zivilgesellschaftlicher Kontrolle bei der Rückführung des Vermögens ein. Volle öffentliche Transparenz sei unerlässlich, damit das Geld nicht in ein Netzwerk illegaler Selbstbereicherung zurückfließe.