Laut dem Rechnungshofbericht hat die EU 2008 gut eine Milliarde Euro beziehungsweise knapp 11 Prozent ihrer Entwicklungs- und Nothilfe über UN-Organisationen abgewickelt. Die Gutachter bemängeln unter anderem das „Fehlen wettbewerblicher Vergabeverfahren“ bei der Auftragsvergabe. Zudem weise die EU-Kommission vor der Zusammenarbeit mit UN-Organisationen „nicht überzeugend nach, dass sie untersucht hat, ob die Vorteile eventuelle Nachteile überwiegen“. Weder die EU-Entwicklungshilfeagentur EuropeAid noch das EU-Amt für humanitäre Hilfe ECHO prüften systematisch alternative Wege der Hilfevergabe. Die Durchführung von EU-Projekten durch die UN oder die von ihr beauftragten Hilfswerke sei weder ausreichend transparent, noch werde der Nachweis erbracht, „dass der gewählte Weg wirtschaftlicher und wirksamer ist als andere“.
Der Anlass für den Sonderbericht der Rechnungsprüfer sind Beschlüsse des EU-Parlaments zur Haushaltsentlastung aus den vergangenen Jahren, in denen wiederholt Transparenz und „Sichtbarkeit“ der über die UN abgewickelten Vorhaben bemängelt wurden und die Kommission aufgefordert worden war, entweder die Arbeit der UN genauer zu prüfen oder mehr Projekte in eigener Regie abzuwickeln. Das Parlament hatte den Rechnungshof zwar nicht direkt zu einer Untersuchung aufgefordert, aber den Prüfern steht es frei, jederzeit die Arbeit der EU-Instanzen unter die Lupe zu nehmen.
Es droht ein Konflikt zwischen den EU-Instanzen
Tatsächlich läuft dies nun auf einen Konflikt zwischen EU-Instanzen wie der Kommission und dem Parlament hinaus. Denn Grundsatzbeschlüsse zur EU-Entwicklungspolitik wie der „Europäischen Konsens“ aus dem Jahr 2005 sehen ausdrücklich die intensive multilaterale Zusammenarbeit insbesondere im Rahmen der UN vor – und waren seinerzeit auch vom Parlament abgesegnet worden. Dem entspricht der vergleichweise hohe Anteil von 6 Prozent der EU an den freiwilligen UN-Beiträgen, ebenso wie die Beiträge von ECHO für Nothilfe der Vereinten Nationen.