Unter keinem guten Stern

Die Fußball-Weltmeisterschaft in Südafrika könnte für die deutsche Auswahl unter einem schlechten Stern stehen. Nicht in sportlicher Hinsicht, sondern weil ihr Sponsor Daimler von den Schatten seiner Vergangenheit eingeholt wird. „Beihilfe zu schweren Menschenrechtsverletzungen“ werfen Opfer des südafrikanischen Apartheid-Regimes dem deutschen Autobauer vor.

Die Organisation Khulumani, die 58.000 Opfer des Apartheid-Regimes vertritt, hat bereits 2002 in den USA eine Sammelklage eingereicht. Betroffen sind außer Daimler auch der Rüstungskonzern Rheinmetall und die amerikanischen Unternehmen Ford, General Motors und IBM. Khulumani wirft ihnen vor, entweder selbst Menschenrechte in Südafrika verletzt oder aber staatliche Menschenrechtsverbrechen durch die Lieferung entsprechender Güter ermöglicht und unterstützt zu haben. „Mit ihren Geschäften haben die Konzerne die Unterdrückung des schwarzen Befreiungskampfes verlängert“, sagt Tshepo Madlingozi, Juraprofessor an der Universität Pretoria, der die Kampagne für Khulumani steuert.

Daimler habe 2500 Unimogs an die südafrikanische Armee geliefert, die als Truppentransporter umgebaut oder mit Raketenwerfern bestückt eingesetzt wurden, um Proteste in den Townships niederzuschlagen, so Madlingozi. Inwieweit Daimler darüber hinaus von der Rassentrennung profitiert und mit den Sicherheitskräften kooperiert hat, könne man erst abschätzen, wenn das Unternehmen auf Druck des amerikanischen Gerichts die Archive öffnen muss. Dem Rüstungskonzern Rheinmetall wirft Khulumani vor, eine komplette Munitionsfüllanlage über Paraguay nach Südafrika geliefert zu haben – unter Umgehung des von den Vereinten Nationen verhängten Waffenembargos.

Können Unternehmen gegen Völkerrecht verstoßen?

Im vergangenen Jahr hat ein Bundesbezirksgericht in New York die Sammelklage zugelassen, die nun auch von der US-amerikanischen und der südafrikanischen Regierung unterstützt wird. Das weitere Verfahren wird derzeit jedoch durch zahlreiche Eingaben der Beklagten aufgehalten. So muss zunächst geklärt werden, ob Unternehmen überhaupt gegen das Völkerrecht verstoßen und dafür haftbar gemacht werden können.

Die Daimler AG bestreitet die Vorwürfe. „Die Warenlieferungen standen immer im Einklang mit internationalen und bundesdeutschen Gesetzen“, sagte ein Unternehmensvertreter. Die Klage vor einem US-Gericht hält der Konzern für nicht zulässig, da „weder die beklagten Gesellschaften noch die ihnen vorgeworfenen Rechtsverletzungen in einer Beziehung zu den USA standen“.

Khulumani-Anwalt Michael Hausfeld hingegen beruft sich wie in seinen früheren Holocaust-Klagen auf den „Alien Tort Claims Act“. Das Gesetz aus dem 18. Jahrhundert gestattet auch anderen als amerikanischen Staatsbürgern, vor amerikanischen Gerichten gegen Unternehmen zu klagen, die geschäftlich in den Vereinigten Staaten tätig sind. Das gilt insbesondere auch für Verstöße gegen das Völkerrecht, die nicht auf amerikanischem Staatsgebiet begangen worden sind. „Wenn die Klage zugelassen wird, wäre das ein Signal dafür, dass menschenrechtliche Standards gegenüber internationalen Unternehmen durchzusetzen sind“, sagt Tshepo Madlingozi. Im Namen der Angehörigen könnte sich Khulumani dann mit Daimler auf eine Entschädigungszahlung verständigen. Die Entscheidung, ob den Eingaben der beklagten Unternehmen stattgegeben oder der Prozess fortgeführt wird, fällt spätestens Mitte des Jahres – rechtzeitig zur Fußball-WM.

 

erschienen in Ausgabe 3 / 2010: Mobilität - Die täglichen Wege
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