Die Europäische Kommission wirbt für einen öffentlichen Einkauf nach sozialen Standards. Mit ihren Leitlinien für eine „Sozialorientierte Beschaffung“, die sie Ende 2010 vorgelegt hat, will sie bei öffentlichen Einrichtungen das Bewusstsein für die Vorzüge des sozialen Einkaufs schärfen. Gleichzeitig wird erklärt, welche EU-Vorschriften dabei berücksichtigt werden müssen. Zum Beispiel müssen Ausschreibungen so formuliert sein, dass sie nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Wettbewerber im EU-Binnenmarkt verstoßen. Praktische Beispiele aus Großbritannien, Frankreich, Spanien, Deutschland und den skandinavischen Ländern ergänzen die Ausführungen.
Die öffentliche Hand in der Europäischen Union gibt rund 17 Prozent des europäischen Bruttosozialprodukts aus. Das entspricht etwa der Hälfte der deutschen Wirtschaftsleistung. Gäben sie dieses Geld nach sozialen Kriterien aus, könnten die Länder Europas einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten.
(cm)
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