Zwei Gerichte, eine Wahl

Nach den Wahlen in Kenia ist der befürchtete neue Gewaltausbruch zwischen den Gefolgsleuten der Sieger und Verlierer ausgeblieben. Das gestiegene Ansehen des Obersten Gerichts hat dazu beigetragen. Dagegen hat der Internationale Strafgerichtshof Zustimmung verloren und findet sich in einer unmöglichen Lage wieder.

Bei den Präsidentschaftswahlen in Kenia hat Uhuru Kenyatta mit seinem Vize William Ruto denkbar knapp im ersten Wahlgang gesiegt: Laut der Wahlkommission hat er die absolute Mehrheit um 0,7 Prozent übertroffen. Wie Ende 2007 hat sich damit der Präsidentschaftskandidat aus der größten Volksgruppe, den Kikuyu, durchgesetzt. Und erneut ficht der Verlierer Raila Odinga das Ergebnis an. Diesmal hat er aber nicht zu Massenprotesten aufgerufen, sondern Einspruch beim Obersten Gericht eingelegt. Unter anderem deshalb hat sich der damalige Gewaltausbruch bisher nicht wiederholt. Das Gericht genießt unter seinem neuen Vorsitzenden weit mehr Vertrauen als 2007. Es steht vor der heiklen Entscheidung, ob es wegen der Probleme bei der Wahl und der Stimmenauszählung eine Neuwahl oder eine Stichwahl anordnet. Wenn aber die Justiz gestärkt aus dem Streit hervorgeht, ist das für den Frieden in Kenia ein großer Gewinn.

Autor

Bernd Ludermann

ist Chefredakteur von "welt-sichten".

Angeschlagen steht indes der Internationale  Strafgerichtshof (IStGH) dar. Uhuru Kenyatta und William Ruto sind zwei der vier Männer, gegen die er im März 2010 ein Verfahren eröffnet und Anfang 2012 Anklage erhoben hat – als mutmaßliche Drahtzieher der Gewalt von 2007/2008. Eine offizielle kenianische Untersuchung hatte schon 2008 belegt, dass führende Politiker ethnische Ressentiments geschürt und Milizen gelenkt hatten, und Klage gegen die Haupttäter empfohlen. Weil Kenias Justiz nicht imstande war, sie anzuklagen, fand das Eingreifen des IStGH zunächst viel Zustimmung. Dieser Kredit ist nun dahin. Kenyatta und Ruto, die 2007 Gegner waren – Ruto stand damals im Lager von Odinga –, haben sich verbündet und Stimmen geworben, indem sie die Anklage als Angriff des Westens auf die Souveränität Kenias darstellten. Die Propaganda hat offenbar gewirkt. Sollte Kenyatta Präsident werden, dann endet der IStGH in einer unmöglichen Lage: Er führt einen Prozess gegen einen Staatschef, der noch nach Anklageerhebung demokratisch gewählt wurde und dessen Land ein wichtiger Verbündeter der USA und Europas ist. Mehr noch: Da Kenyattas und Rutos Milizen 2007/2008 gegeneinander standen, dürften vor Gericht früher oder später Zeugen aus dem einen Lager den anderen belasten. So kann der Prozess in Den Haag das Bündnis zwischen beiden und damit die neue Regierung in Kenia gefährden. Dort wie im Westen wird all dies das Unbehagen am IStGH weiter wachsen lassen. 

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erschienen in Ausgabe 4 / 2013: Wasser
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