In der Entwicklungszusammenarbeit von Österreich sollen die Interessen von Menschen mit Behinderung stärker berücksichtigt werden. Das hat der österreichische Nationalrat im Dezember vergangenen Jahres beschlossen. Der Beschluss ist nicht rechtlich bindend, setzt jedoch das Außenministerium unter Druck, die UN-Konvention über die Rechte von behinderten Menschen zu beachten. Die Konvention betrifft auch die Außenpolitik; Österreich hat sie 2008 ratifiziert. Rupert Roninger, Geschäftsführer des Hilfswerks Licht für die Welt, sagte, es gehe um ein Umdenken in der Konzeption entwicklungspolitischer Projekte. Egal ob bei Wasserprojekten oder Ernährungsprogrammen – die Bedürfnisse von behinderten Menschen müssten berücksichtigt werden. Mehrkosten seien damit nicht verbunden.
Der Beschluss des Nationalrats ist vor allem dem beharrlichen Druck von ÖVP-Behindertensprecher Franz-Joseph Huainigg und der entwicklungspolitischen Sprecherin der SPÖ, Petra Bayr, zuzuschreiben. Ein unabhängiger Ausschuss, der die Achtung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen durch die öffentliche Verwaltung beobachtet, wird künftig auch kontrollieren, ob Österreich seinen entwicklungspolitischen Verpflichtungen aus der UN-Konvention nachkommt. Der entwicklungspolitische Dachverband AG Globale Verantwortung hat eine Arbeitsgruppe zu dem Thema eingerichtet. Weltweit lebt eine Milliarde Menschen mit einer Behinderung, vier von fünf davon in Entwicklungsländern. Sie sind überdurchschnittlich von Armut und Ausgrenzung betroffen. (rld)
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