Traditionelle Rechtssprechung in Bolivien und Equador

Anna Barrera
Turning Legal Pluralism into State-Sanctioned Law:
Assessing the Implications of the New Constitutions and Laws in Bolivia and Ecuador

GiGA German institute of Global Area Studies,
August 2011, 35 Seiten
www.giga-hamburg.de


Mehrere lateinamerikanische Staaten erkennen mittlerweile neben der staatlichen Justiz auch die traditionelle Rechtsprechung indigener Gemeinden offiziell an. Anna Barrera vergleicht in ihrer Studie den Stellenwert der indigenen Justiz in Bolivien und Ecuador: Beide Länder haben in den vergangenen Jahren neue Verfassungen verabschiedet – Bolivien 2009 und Ecuador 2008 –, die die gesellschaftliche Pluralität der Länder hervorheben und die indigene Rechtsprechung anerkennen.

In beiden Ländern ist die Zuständigkeit der traditionellen Justiz auf zivilrechtliche Verfahren beschränkt. Dennoch bestehen zwischen Ecuador und Bolivien wesentliche Unterschiede, was den Status der indigenen Gerichtsbarkeit im Vergleich zum staatlichen Recht betrifft. In Ecuador ist das traditionelle Recht dem staatlichen untergeordnet. Es werden lediglich richterliche Entscheidungen eines indigenen Gerichts anerkannt, sofern sie nicht gegen staatliche Gesetze verstoßen. Das verhindert unter anderem, dass Verurteilte doppelt bestraft werden.

In Bolivien sind hingegen beide Rechtsformen gleichgestellt. Indigene Richter besitzen den gleichen Status wie staatliche – das ist einmalig in ganz Lateinamerika. Trotz allem sind auch in Bolivien die traditionellen Gerichte an die Grundgesetze der Verfassung gebunden und müssen somit die internationalen Menschenrechte respektieren. Lynchjustiz wird also nicht für rechtens erklärt, wie politische Gegner behauptet haben. Die traditionelle Justiz soll sich in beiden Ländern auf Konflikte beschränken, die innerhalb indigener Gemeinschaften stattfinden.

In Bolivien gibt es bereits ein Gesetz, das den Status der indigenen Gerichtsbarkeit regelt. In Ecuador wird noch verhandelt und Barrera sieht die Gefahr, dass dort die traditionelle Justiz am Ende einen eher geringen Stellenwert erhält. Sie empfiehlt, eine Institution einzurichten, die der staatlichen Justiz vermittelt, wie die indigenen Gerichte funktionieren und wie ihre Rechtsprechung zustande kommt.

Dennoch: Laut Barrera hat die Anerkennung der traditionellen Justiz in beiden Ländern diese Form der Rechtsvollstreckung aus der Grauzone geholt. Lange Zeit sei sie entweder ignoriert oder kriminalisiert worden. Jetzt sei sie offiziell gültig, ihre Ausübung könne deshalb auch besser kontrolliert werden.


(saw)

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erschienen in Ausgabe 10 / 2011: Globalisierung: Auf dem Weg zur Einheitskultur?
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