Mit den Stimmen aller Parteien hat der österreichische Nationalrat am 7. Dezember einen Entschließungsantrag gebilligt, der die Interessen von Menschen mit Behinderung in der Entwicklungszusammenarbeit stärken soll. Die bereits 2008 von Österreich ratifizierte UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, die Rechte von Menschen mit Behinderung auch in der Entwicklungs- und der Nothilfe zu berücksichtigen. Die Entschließung des Nationalrates ist zwar nicht rechtlich bindend. Sie setzt Außenminister Michael Spindelegger, ÖVP, jedoch unter Zugzwang, die Vorgabe der UN-Konvention zu beachten.
Rupert Roninger, der Geschäftsführer des Hilfswerks Licht für die Welt, freut sich über die Entschließung. Es gehe um ein Umdenken in der Konzeption entwicklungspolitischer Projekte: „Egal, ob es um Wasserprojekte oder Ernährungsprogramme geht, die Bedürfnisse von Behinderten müssen mitberücksichtigt werden.“ Mehrkosten seien damit nicht verbunden, sagt Roninger.
Ein unabhängiger Ausschuss kontrolliert, ob die Verpflichtungen eingehalten werden
Laut Roninger sind etwa 15 Prozent der Einwohner in den Zielländern behindert. Von den Kindern, die nicht in die Schule gehen, litten gar 30 Prozent an irgendeiner Art von Behinderung. Weltweit lebt eine Milliarde Menschen mit einer Behinderung, vier von fünf davon in Entwicklungsländern. Sie sind überdurchschnittlich von Armut und Ausgrenzung betroffen.
Der Entschließungsantrag ist vor allem dem beharrlichen Druck von ÖVP-Behindertensprecher Franz-Joseph Huainigg und der entwicklungspolitischen Sprecherin der SPÖ, Petra Bayr, zuzuschreiben. Ein unabhängiger Ausschuss, der die Achtung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen durch die öffentliche Verwaltung beobachtet, wird künftig auch kontrollieren, ob Österreich seinen entwicklungspolitischen Verpflichtungen aus der UN-Konvention nachkommt. Der entwicklungspolitische Dachverband AG Globale Verantwortung hat eine Arbeitsgruppe zu dem Thema eingerichtet.
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