Öko-soziale Beschaffung: Senatsentscheidung

Das Berliner FAIRgabe-Bündnis kritisiert die Entscheidung des Senats, die Regeln zur öko-sozialen Beschaffung abzuschwächen. Auf Antrag der Fraktionen von CDU und SPD hat der Senat im Mai entschieden, sie nur noch auf Ausschreibungen ab einer Höhe von 10.000 Euro anzuwenden. Gleichzeitig wurde der geforderte Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen von bislang 7,50 Euro auf 8,50 Euro pro Arbeitsstunde angehoben. Die im FAIRgabe-Bündnis vertretenen Gewerkschaften sowie umwelt- und entwicklungspolitische Organisationen halten die geplante Änderung für eine „ökologische und soziale Bankrotterklärung“. Seit zwei Jahren sind die Beachtung ökologischer Kriterien und die Einhaltung menschenwürdiger Bedingungen bei der Produktion sowie der Mindestlohn für öffentliche Ausschreibungen in Berlin gesetzlich festgeschrieben. Das FAIRgabe-Bündnis hatte die Umsetzung des Gesetzes bereits mehrfach kritisiert, weil es keine konkreten Vorgaben für den nachhaltigen Einkauf gibt. Auch die Einhaltung des Mindestlohns wird bis jetzt nicht kontrolliert. Mit der Gesetzesänderung will der Senat jetzt „bürokratische Hemmnisse“ abbauen. Unklar ist, welchen Anteil die Ausschreibungen unter 10.000 Euro an Berlins gesamter Beschaffung ausmachen. (cm)

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erschienen in Ausgabe 7 / 2012: Konzerne: Profit ohne Grenzen
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