Brasilien schlägt im Rahmen seiner G20-Präsidentschaft eine globale Mindeststeuer für Milliardäre vor, um mehr Geld für den Klimaschutz und den Kampf gegen die Armut zu mobilisieren. Ist das jetzt der Durchbruch?
Hoffentlich zumindest der Auftakt. Der Entwurf, den der französische Wirtschaftswissenschaftler Gabriel Zucman im Auftrag der brasilianischen G20-Präsidentschaft skizziert hat, wird mittlerweile von Frankreich, Spanien, Kolumbien, Belgien, der Afrikanischen Union und Südafrika unterstützt. Auch die deutsche Entwicklungsministerin Svenja Schulze hat ihre Zustimmung signalisiert, wenngleich sich Finanzminister Christian Lindner kritisch geäußert hat. Das Forschungsinstitut EU Tax Observatory an der Paris School of Economics, dem Zucman vorsteht, hofft, dass ihr Vorschlag dem Beispiel der von OECD und G20 beschlossenen globalen Mindestbesteuerung für Unternehmen folgt.
Wieso ist gerade Brasilien initiativ geworden?
In Brasilien ist der Reichtum der Milliardäre in den letzten Jahren enorm gestiegen. Gleichzeitig hat dort laut FAO der Anteil der unterernährten Bevölkerung nach der Corona-Krise zugenommen und ist auf 4,7 Prozent gestiegen. Das sind knapp 10 Millionen Menschen.
Brasilien erhebt hohe Steuern auf Konsum und Arbeit, aber besonders niedrige Steuern auf Vermögenseinkommen. Für einen beispielhaften brasilianischen Milliardäre kommen wir auf eine Steuerquote von nur 9 Prozent. Ein durchschnittlicher Angestellter zahlt dagegen mehr als 40 Prozent Steuern und Abgaben. Diese Ungerechtigkeit hat die Vermögen immer stärker bei einer kleinen Gruppe von Superreichen konzentriert und zur allgemeinen Wahrnehmung geführt, dass endlich etwas passieren muss – zumal seitdem letztes Jahr Luiz Inácio Lula da Silva als Präsident wiedergewählt wurde.
Wie soll so eine Steuer konkret aussehen?
Der Vorschlag sieht keine internationale, sondern jeweils den Ländern angepasste nationale Steuern vor – auf Vermögen, Einkommen, Kapitalerträge, je nachdem was zum nationalen Steuersystem und dem rechtlichen Rahmen passt. Wichtig ist aber das für alle vereinbarte Ziel, Steuern in Höhe von mindestens 2 % des Vermögens der Superreichen zu erheben. Das klingt wenig, entspricht aber bei einer durchschnittlichen Rendite von 8% auf das Einkommen bezogen einem Steuersatz von etwa 25%. Zusammen mit der Unternehmensteuer ergibt sich dann der typische Steuersatz von 40 bis 50 Prozent.
Was entgegnen Sie dem Einwand, dass Milliardäre ihr Vermögen verlagern könnten, um der Steuer zu entgehen?
Das werden sie natürlich versuchen, aber der Vorschlag enthält drei wirksame Gegenmaßnahmen. Zunächst die sogenannte Exit Tax, also eine Wegzugsbesteuerung. Die gibt es in Deutschland seit 1972. Sie sorgt dafür, dass natürliche Personen, die ihren Steuersitz in ein anderes Land verlegen, ihre in Deutschland aufgebauten Vermögen einmalig besteuern müssen. Zweitens sieht der Entwurf eine beschränkte Steuerpflicht vor. Das heißt, auch nach dem Wegzug bleiben Einkünfte aus dem Herkunftsland dort steuerpflichtig falls das Wohnsitzland keine entsprechende Steuer erhebt. Eine ähnliche Regel findet sich ebenfalls seit 1972 zum Beispiel im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz. Und drittens soll es eine Regel geben, die es allen Staaten erlaubt, Einkünfte, die in ihrem Hoheitsgebiet entstehen zu besteuern, wenn der Wohnsitzstaat die vereinbarte Mindeststeuer nicht erhebt. Eine ähnliche Regel gibt es bereits bei der Mindeststeuer für Unternehmen. Sie sorgt dafür, dass es auch für Steueroasen wie die Schweiz attraktiver wird, die Steuer selbst zu erheben, als sie anderen Ländern zu überlassen.
Wann könnte die Milliardärssteuer Wirklichkeit werden?
Der Vorschlag soll beim G20-Gipfel Ende Juli oder spätestens im November in Rio de Janeiro verabschiedet werden. Dann würde die G20 wahrscheinlich die OECD beauftragen einen konkreten Entwurf vorzulegen. Der müsste dann unter den G20 Ländern und ggf. weiteren Interessenten abgesprochen und auf nationaler Ebene umgesetzt werden. Bis dahin werden also ein paar Jahre vergehen, aber Deutschland könnte im Prinzip schon heute mit der Umsetzung starten, weil es hier bereits effektive Abwehrmaßnahmen gegen Steuerflucht gibt.
Das Gespräch führte Barbara Erbe.
Neuen Kommentar hinzufügen