Die Europäische Union (EU) hat eine Reihe von Regeln erlassen oder in Planung, die bewirken sollen, dass Unternehmen im Ausland keine die Menschenrechte gefährdenden Geschäfte machen. Dazu hat das Dänische Institut für Menschenrechte nun eine sehr nützliche Übersicht vorgelegt. Sie beschreibt neun Maßnahmen, von denen einige – etwa die Regulierung von Holzimporten – Menschenrechte eher indirekt aufgreifen und vorwiegend ökologische Ziele haben wie Waldschutz.
Das Institut unterscheidet vier Arten von Regulierungen. Erstens Berichtspflichten: Die EU hat Kapitalgeber wie Banken und Investoren verpflichtet, offen zu legen, was sie tun, damit ihre Anlagen verschiedenen Nachhaltigkeitsstandards genügen; eine entsprechende Berichtspflicht für produzierende Firmen ist in Arbeit. Zweitens sollen die grüne und die soziale Taxonomie die Kriterien klarstellen, welche Investitionen als ökologisch beziehungsweise sozial verträglich klassifiziert werden dürfen. Das soll Investitionen stärker dorthin lenken.
Vorschlag für ein EU-Lieferkettengesetz
Drittens hat die EU-Kommission im Februar eine Verordnung vorgeschlagen, die Firmen bei Auslandsgeschäften Sorgfaltspflichten auferlegt, darunter die, Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen. Das ist mit dem deutschen Lieferkettengesetz vergleichbar. Viertens gibt es Importeinschränkungen für spezifische Produkte – bisher für illegal geschlagenes Holz und für Mineralien aus Kriegsgebieten. Weitere Importkontrollen sind in Vorbereitung und sollen mit Zwangsarbeit hergestellte Güter treffen und Agrarprodukte wie Soja und Palmöl, für deren Anbau Wald gerodet wurde.
Die Studie stellt zusammen, wie die verschiedenen Regeln sich auf Menschenrechte beziehen. Und sie prüft, inwiefern sie aufeinander abgestimmt sind: Wo wirken sie zusammen, sind kaum verbunden oder stehen sogar in Spannung zueinander?
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