Standards für Europa – und den „Rest der Welt“

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Ein Mitarbeiter einer Rosenfarm in Nyahururu, vier Stunden von Nairobi, der Hauptstadt Kenias entfernt. Kenia ist der viertgrößte Lieferant von Rosen. Die neuen Sozial- und Umweltstandards der EIB betreffen auch die Zusammenarbeit mit Unternehmen im globalen Süden. (AP Photo/Ilya Gridneff)
Investitionsbank

Die im Besitz der EU-Staaten befindliche Luxemburger Bank hat den Rahmen Anfang Februar angenommen. Er gilt ab Anfang März, ersetzt ältere Dokumente zum selben Thema und besteht aus zwei Teilen, den Umwelt- und Sozialleitlinien und den Umwelt- und Sozialstandards. Die Leitlinien beschreiben allgemein, wie die EIB und der zu ihr gehörende Europäische Investitionsfonds (EIF) „ökologische und soziale Herausforderungen bewältigt“ und „die Menschenrechte wahrt“. Die elf Standards hingegen sind Vorschriften für die öffentlichen und privaten Projektträger, die mit Geld der EIB arbeiten, also ihre Kunden. Die EIB ist vor allem in Europa, aber auch in Ländern des globalen Südens tätig. 2021 betrug das auswärtige Volumen an Krediten, Garantien und Eigenkapitalförderung 8,14 Milliarden Euro. Mit dem neuen Geschäftsbereich EIB Global will sie ihr Engagement in Entwicklungsländern verstärken. 

Die Umwelt- und Sozialleitlinien legen beispielsweise dar, dass menschenwürdige Arbeitsbedingungen und die Achtung grundlegender Prinzipien und Rechte „Kernelemente des Arbeitsverhältnisses“ sind. Die EIB-Gruppe toleriere weder Zwangs- noch Kinderarbeit und fördere den Schutz von Arbeitnehmern vor Diskriminierung, Ausbeutung, Belästigung, Gewalt und der Verletzung ihrer grundlegenden Arbeitnehmerrechte. 

Kunden der EIB müssen gegen Zwangsarbeit vorgehen

Mit Blick auf die Biodiversität heißt es unter anderem, die Gruppe werde Projekte finanzieren, die mit internationalen Zielen gegen den Verlust der Artenvielfalt in Einklang stehen. Die Integration des Schutzes der Biodiversität in alle ihre Geschäfte solle verbessert werden. Konkreter wird der für die EIB-Kunden geltende Standard Nummer 4, der den Umgang mit Biodiversität und Ökosystemen regelt. Dort wird, wie an vielen anderen Stellen der Standards, zwischen Europa und dem „Rest der Welt“ unterschieden. Im „Rest der Welt“ müssen die jeweiligen nationalen Gesetze und der EIB-Standard beachtet werden, der seinerseits Kernelemente der EU-Politik widerspiegele. Zusätzlich wird als Richtschnur auf internationale bewährte Praktiken verwiesen, unter anderem auf das Übereinkommen über die biologische Vielfalt und das Washingtoner Artenschutzabkommen.

Ähnlich werden im Standard Nummer 8 die Arbeitsrechte konkretisiert. Kunden im „Rest der Welt“ sowie in diesem Fall auch in Ländern, die der EU beitreten wollen, dürfen keine Zwangsarbeiter beschäftigen; Gleiches gilt für ihre Subunternehmer und Lieferanten. Zugleich werden von den Kunden beispielsweise konkrete Schritte gefordert, wenn sie auf Zwangsarbeit in den EIB-finanzierten Projekten aufmerksam werden.

NGOs finden die Regeln  unzureichend

EIB-Präsident Werner Hoyer urteilte: „Die EIB geht mit gutem Beispiel voran und setzt sich hohe Sozial- und Umweltstandards für alle ihre Projekte.“ Anders sehen das Vertreter der Zivilgesellschaft. 22 Organisationen machten Ende Januar Druck, um den Entwurf des Nachhaltigkeitsrahmens aus ihrer Sicht noch in letzter Minute zu verbessern. Unter ihnen waren das EU-Büro des WWF, das kirchliche Netzwerk ACT Alliance EU und die Koalition Counter Balance, die sich die soziale und umweltgemäße Reform der EIB auf die Fahnen geschrieben hat. 

In der Endfassung hat sich einer ersten Einschätzung von Counter Balance zufolge nicht viel verbessert: „Ohne klares System menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten und ausdrücklicher Anforderungen für die Kunden der Bank, menschenrechtliche Folgeabschätzungen vorzunehmen, riskiert die EIB, weiterhin unbeabsichtigt Menschenrechtsverstöße zu finanzieren.“ Als Beispiel aus der Vergangenheit führt Counter Balance eine von der EIB mitfinanzierte Straße zwischen Mombasa und Mariakani in Kenia an. Familien seien dafür vertrieben, andere Menschen eingeschüchtert worden, viele seien nicht ausreichend und rechtzeitig entschädigt worden. Bei der Biodiversität erkennt Counter Balance zwar besseren Schutz in vielerlei Hinsicht an. Wegen der unterschiedlichen Schutzniveaus für Europa und den „Rest der Welt“ beklagt die Organisation aber „doppelte Standards“. 

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erschienen in Ausgabe 3 / 2022: Tod und Trauer
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