UN-Experten: Nigeria muss Todesstrafe gegen Sänger aufheben 

Genf - UN-Experten für Menschenrechte haben von Nigeria die Aufhebung des Todesurteils wegen Gotteslästerung gegen den Sänger Yahaya Sharif-Aminu gefordert. Der 22-Jährige müsse sofort freigelassen werden, erklärten der UN-Sonderberichterstatter für Religionsfreiheit, Ahmed Shaheed, und andere Fachleute am Montag in Genf. "Die künstlerische Äußerung von Meinungen und Überzeugungen in Form von Liedern oder durch andere Medien ist durch internationales Recht gedeckt, auch wenn sie als Beleidigung religiösen Empfindens gesehen wird", hieß es in der Stellungnahme. "Musik ist kein Verbrechen."

Der Sänger hatte demnach ein angeblich blasphemisches Lied auf einer WhatsApp-Gruppe geteilt. Ein Scharia-Gericht im nordnigerianischen und muslimisch geprägten Bundesstaat Kano habe am 10. August das Todesurteil gegen ihn gefällt, weil er sich darin abfällig über den Propheten Mohamed geäußert habe. Den Angaben nach haben Lokalpolitiker nach dem Abspielen des Songs die Hinrichtung des Künstlers verlangt. Das Haus seiner Familie sei niedergebrannt worden.

Schwerwiegende Verletzung der Menschenrechte

Die Todesstrafe für einen künstlerischen Ausdruck zu verhängen oder wegen des Teilens eines Liedes im Internet sei eine schwerwiegende Verletzung internationalen Menschenrechts ebenso wie der nigerianischen Verfassung, sagte die Sonderberichterstatterin für kulturelles Recht, Karima Bennoune. Die Experten betonten zudem, Sharif-Aminu habe keinen fairen Prozess erhalten. Berichten zufolge sei er isoliert, habe keinen Anwalt während des Prozesses gehabt, und das Verfahren sei unter Ausschluss der Öffentlichkeit gewesen.  

Unter den Menschenrechtsexperten der UN, die den Aufruf unterstützen, befindet sich Irene Khan. Sie ist Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit und frühere Generalsekretärin von Amnesty International. Die Experten arbeiten im Auftrag des UN-Menschenrechtsrates.
 

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