Kirchengeläut für den Klimaschutz?

Während der Weltklimakonferenz in Kopenhagen sollen weltweit die Glocken läuten, am dritten Advent um drei Uhr nachmittags jeweiliger Ortszeit. So möchte es der Ökumenische Rat der Kirchen. In der Schweiz lehnen einige reformierte Kirchen das ab. Und in Deutschland wurde die Idee gar nicht erst an die große Glocke gehängt.

Kirchenglocken dienen normalerweise dazu, die Gemeinde zum Gottesdienst zu rufen. Seit je erfüllt Glockengeläut aber auch andere Funktionen. Bei Pestgefahr läutete einst die Pestglocke, vor dem Schließen der Stadttore die Armeseelenglocke. „Die Lebenden rufe ich, die Toten beklage ich, Blitze breche ich“, lautet eine mittelalterliche Glockeninschrift. Nun sollen die Glocken für das Klima läuten. Die Idee stamme aus Dänemark, heißt es beim Ökumenischen Rat der Kirchen (ÖRK) in Genf. Im Rahmen seiner Kampagne „Countdown für Klimagerechtigkeit“ ruft der ÖRK die Kirchen auf, sich an der Aktion zu beteiligen und der Forderung nach einem gerechten Klimaabkommen Nachdruck zu verleihen.

In der Schweiz machen sich die kirchlichen Hilfswerke und Entwicklungsorganisationen für das Geläut stark und haben dafür den Segen des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes (SEK). Einige reformierte Landeskirchen wollen sich aber nicht beteiligen. Manche sehen in der Aktion gar einen Missbrauch der Glocken. Die sollten als Kommunikationsmittel der Kirchen nur mit großer Zurückhaltung und nicht für politische Anliegen eingesetzt werden, findet die reformierte Landeskirche des Kantons Aargau. Die Exekutive der reformierten Kirchen von Bern, Jura und Solothurn ist der Ansicht, das Läuten fürs Klima widerspreche den Richtlinien. Das hänge von der Auslegung ab, hält der SEK dagegen. Gemäß den Richtlinien sei Glockengeläut bei einem Ereignis von nationaler oder internationaler Bedeutung möglich – zum Zeichen der Solidarität und der Anteilnahme, sagt SEK-Sprecher Simon Weber. „Das passt doch.“

Beat Dietschy, der Zentralsekretär der Entwicklungsorganisation Brot für alle, nimmt die Diskussion gelassen. Die Kirchen seien eingeladen, sich zu beteiligen; ein Zwang bestehe nicht. Der SEK geht davon aus, dass auch in Kantonen, deren Kirchenleitungen die Aktion ablehnen, Glocken läuten werden. „Die Hoheit über die Glocken ist überall anders geregelt“, erklärt Weber. Vielerorts sei die politische Gemeinde zuständig. Im Übrigen hält er die Debatte über den ÖRK-Aufruf für „typisch reformiert“. Die basisdemokratische Struktur habe eben Vor- und Nachteile.

Tatsächlich scheint die Sache in der katholischen Kirche weniger kompliziert: Der Aufruf des katholischen Hilfswerks Fastenopfer ist bisher nicht auf Widerspruch gestoßen. In Deutschland haben die Hilfswerke laut dem Evangelischen Entwicklungsdienst darauf verzichtet, die Aktion zu propagieren. Manche Mitgliedskirchen würden sich aber eventuell beteiligen, sagt die Sprecherin des EED, Johanna Laible.

In der Schweiz haben die Kirchen zuletzt nach dem Tsunami 2004 die Glocken läuten lassen. Vor dem Ausbruch des Irak-Krieges 2003 hatten sie darüber nachgedacht, es aber bleiben lassen. Nach dem 11. September 2001 gab es einen nationalen Gottesdienst, aber kein Geläut. Im selben Jahr läuteten die Glocken hingegen anlässlich des Attentats von Zug, bei dem 14 Politiker ums Leben kamen. Ein politisches Gremium hatte die Kirchen damals dazu aufgefordert. „Beides hat Tradition – das Glockengeläut und die Diskussion darüber“, resümiert SEK-Sprecher Simon Weber. (Charlotte Walser, InfoSüd)

erschienen in Ausgabe 11 / 2009: Anders wirtschaften
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