Kampf an der falschen Front

Die Regierung, Experten und nichtstaatliche Organisationen (NGO) in Uganda setzen auf offizielle Landtitel, um Frauen einen besseren Zugang zu Grund und Boden zu ermöglichen. Nach Ansicht der Landrechtebewegung LEMU ist das der falsche Weg: Das traditionelle Recht gewährt Frauen einen weitreichenden Landzugang, es wird nur mangelhaft durchgesetzt.

Die Regierung Ugandas unternahm 1998 eine grundlegende Reform der Landrechte. Erstmals wurden die traditionellen beziehungsweise gewohnheitsrechtlichen Ansprüche auf Land ohne schriftlichen Eigentumsnachweis rechtlich anerkannt. In Uganda gilt diese Form des Besitzes für mehr als 80 Prozent des Landes. Traditionelle Organe der Rechtssprechung erhielten die Befugnis, Streitigkeiten zu regeln. Ferner können lokale Gerichte angerufen werden, die sehr geringe Gebühren erheben und deren Verhandlungen ohne Anwälte stattfinden. Außerdem wurde jede Diskriminierung, die im traditionellen Recht der Stämme enthalten ist, für gesetzwidrig erklärt.

Dennoch steht es noch immer schlecht um die Lage der Frauen und ihre Ansprüche auf Land. Die Situation scheint sich sogar zu verschlechtern. Die ugandische Bewegung für Landrechte und Gleichberechtigung (Land and Equity Movement, LEMU) erforscht seit mehreren Jahren, wie es um die Landrechte von Frauen tatsächlich bestellt ist, und sucht gemeinsam mit ihnen nach angemessenen Lösungen. Es zeigt sich, dass häufig Nachbarn und Verwandte einer verwitweten Frau versuchen, sich deren Land anzueignen. Fast allen geschiedenen und getrennt lebenden Frauen machen die eigenen Brüder das Land streitig und sie leben – oft mit Kindern – im Elend. Land-aneignungen sind stets erniedrigend und oft gewaltsam. Und wenn man keine Landwirtschaft treiben kann in einem nicht industrialisierten Land, in dem es in den Städten keine Arbeit gibt, dann leidet die Familie Hunger, die Kinder bekommen keine Ausbildung und Kranke keine medizinische Versorgung.

Nach der herrschenden Meinung sind das ungeschriebene Recht und die kulturellen Normen der Landbevölkerung rückständig und diskriminierend, da sie Frauen als Eigentum der Männer definieren und ihnen Rechte vorenthalten. Deshalb sei es notwendig, dass sie einen offiziellen, staatlich geschützten Landtitel bekommen. Gender-Aktivisten fordern, dass Ehepartner per Gesetz automatisch gleichberechtigte Eigentümer des Landes werden, auf dem sie leben. Wenn die Frauen darüber aufgeklärt würden, könnten sie ihre Ansprüche vor Gericht einklagen.

Autoren

Judy Adoko

arbeitet als Projektmanagerin für die Landrechtsorganisation Land and Equity Movement in Uganda.

Simon Levine

ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Overseas Development Institute (ODI) in London. Zuvor war er mehrere Jahre für Hilfsorganisationen in Afrika tätig.

Diese weit verbreitete Auffassung ist jedoch falsch. Es ist problematisch, dass bezüglich der Landfrage in Uganda noch immer politische Konzepte entwickelt werden, ohne zuvor die Lebenswirklichkeit in den Dörfern zu untersuchen. Das Gewohnheitsrecht der meisten ugandischen Stämme gibt Frauen umfangreiche Rechte – viel mehr, als der Staat unter dem System privater Eigentumsrechte gewährt. Allerdings werden diese Prinzipien nicht immer eingehalten. Das liegt unter anderem daran, dass viele der traditionellen Führer ihre eigenen ungeschriebenen Gesetze nicht mehr kennen.

Hinzu kommt, dass der Staat das Clan-System ignoriert hat, statt sich darauf zu stützen und es zur Rechenschaft zu ziehen. Die Sippenältesten wissen deshalb über ihre Befugnisse und ihre Verantwortung nicht mehr Bescheid und fühlen sich nicht mehr dafür zuständig, die widerrechtliche Aneignung von Land zu verhindern. Nach dem Gewohnheitsrecht gehört alles Land den Familien, nicht einzelnen Personen. Aber zum Landraub entschlossene Männer behaupten, Frauen könnten kein Land besitzen. Da dieses Märchen ständig wiederholt wird – auch von den Frauenorganisationen – und niemand es in Frage stellt, ist es im Begriff, Wirklichkeit zu werden.

Der Staat kann die Rechte der Frauen nicht garantieren, weil lokale Gerichte nicht in der Lage sind, hier Recht zu sprechen und es durchzusetzen. Das hat vielerlei Gründe: Die Juristen sind im ungeschriebenen Gewohnheitsrecht nicht geschult. Die Arbeit der Gerichte wird weder unterstützt noch überwacht. Die Entscheidungen der niederen Instanzen stützen sich selten auf Beweise.

Doch obwohl diese Gerichte manchmal voreingenommen oder korrupt sind, entscheiden sie häufig zugunsten der Frauen. Nur die Landräuber setzen sich über die Urteile einfach hinweg. Die Gerichte wissen nicht, wie sie ihre Durchsetzung erzwingen können, und so raten sie achselzuckend der geschädigten Partei, die das Verfahren gewonnen hat, sie solle auf eigene Kosten vor die nächste Instanz gehen. Irgendwann können sich die Geschädigten weitere Verfahren nicht mehr leisten und geben auf. Das Grundproblem ist, sich für die reibungslose Regelung der Landfrage auf das Justizsystem zu verlassen. Damit ist die Justiz völlig überfordert, bis ein Weg gefunden wird zu verhindern, dass viele Konflikte überhaupt entstehen: Die Landrechte müssen klar definiert, die Grenzen markiert und alle Übertragungen von Land schriftlich festgehalten werden. Die bisherige Landreform hat aber nur das als Privateigentum registrierte Land berücksichtigt und keine Regelungen für den Umgang mit dem Land getroffen, das nach dem Gewohnheitsrecht beansprucht wird.

Erschwerend kommt hinzu, dass der Staat die Rolle, die die traditionellen Führer in der Verwaltung von Land spielen sollten, nicht anerkennt und sie auch nicht unterstützt. Hierbei geht es nicht um Geld. Es kostet nichts, Dorfbewohner dazu anzuleiten, dass sie Bäume als Grenzmarkierungen bestimmen und solche Bäume pflanzen. Es kostet auch nichts, alle zu veranlassen, Pläne von ihrem Land zu erstellen, in die sie ihre Nachbarn eintragen, und diese Pläne dann von den Nachbarn und den Clan-Führern unterzeichnen lassen. Der Staat muss das nicht selbst in den Dörfern tun. Er muss aber die Linie vorgeben, seine Unterstützung zusichern und klarstellen, dass die Bäume als Grenzmarkierung gesetzlich geschützt und die Pläne vor Gericht anerkannt werden. Doch das Problem ist, dass die Regierung, Experten und die städtisch geprägte Elite der NGOs sämtlich die Vorurteile der Kolonialherren gegenüber der einheimischen, traditionellen Kultur übernommen haben.

Die staatliche Justiz wird allein niemals in der Lage sein, die Rechte aller Frauen (und Männer) zu verteidigen, denen Landraub droht. Die Räuber sind beharrlich. Wenn sie heute den Kürzeren ziehen, versuchen sie es morgen wieder. Der Staat muss daher einen Weg finden, die traditionelle Rechtsprechung in das staatliche System zu integrieren, so dass er das Clan-System überwachen und rechenschaftspflichtig machen kann. Er muss angemessene Möglichkeiten der Berufung gegen die Entscheidungen der Clans bereitstellen, zugleich aber für die Durchsetzung der Urteile sorgen, wenn die unterlegene Partei keine Berufung einlegt. Auch das ist keine Frage des Geldes. Die Führer der Teso haben ihr traditionelles Landrecht niedergeschrieben – es kostet wenig, dies an die Sippenältesten, die Mitglieder der Gerichte der unteren Instanzen und die Verwaltungsbeamten weiterzugeben. Wenn die beiden Rechtssysteme integriert sind, kann man die staatlichen Gerichte und die der Clans schulen, wie man Akten anlegt, und sie mit den Prinzipien des Naturrechts und der Beweiserhebung vertraut machen.

Drei wesentliche Veränderungen sind nötig, um den Frauen bei der Durchsetzung ihre Landrechte zu helfen: Erstens muss sich die Einstellung zum traditionellen Recht ändern – in der Regierung wie in der fernen Welt der wissenschaftlichen Experten und der NGOs. Zweitens muss die Regierung von sich aus die Initiative ergreifen, die Situation zu verbessern, und drittens sollte die politische Strategie von den Tatsachen und nicht von vorgefassten Meinungen ausgehen.

 Aus dem Englischen von Anna Latz.

 

Zusatzinformationen

Der Beitrag ist zuerst Ende März 2009 im britischen „Guardian“ erschienen.

erschienen in Ausgabe 8 / 2009: Kaukasus: Kleine Völker, große Mächte
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