Schaden abwenden reicht nicht

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Sozialstandards
Entwicklungsfinanzierer wie die DEG achten stärker darauf, dass ihre Investitionen in Agrarprojekte nicht zu Menschenrechtsverletzungen führen, heißt es in einem Bericht. Die Autoren sehen aber noch Luft nach oben.

Für Umweltschützer, Menschenrechtsaktivisten und nichtstaatliche Hilfsorganisationen sind Entwicklungsbanken, die in Ländern des Südens Privatinvestitionen fördern, ein rotes Tuch. Denn häufig, so der Vorwurf, haben solche Investitionen die Verletzung von Menschenrechten zur Folge. Das gilt vor allem für die Förderung von Geschäften in der Landwirtschaft, etwa zum Anbau von agrarischen Rohstoffen wie Palmöl. Manchmal müssen Landbewohner solchen Investitionen weichen, manchmal werden sie auch vertrieben. Wie gehen Finanzinstitutionen wie die Weltbank-Tochter IFC, die deutsche DEG oder die niederländische FMO damit um? Berücksichtigen sie das Risiko von Menschenrechtsverletzungen ausreichend in ihrer Geschäftspraxis?

Diesen Fragen widmet sich eine Studie, die drei Forscher für ein von der britischen Regierung gefördertes Programm zur entwicklungsförderlichen Landnutzung erstellt haben. Die Autoren betonen mehrmals, ihre Ergebnisse seien nicht repräsentativ, sondern gäben nur einen Einblick in die Praxis einiger weniger Entwicklungsfinanzierer. Tatsächlich irritiert etwas, dass die Studie vor allem auf den Stellungnahmen von nur drei Banken beruht, die auf die Fragen der Autoren geantwortet haben. Dennoch gibt das Papier einige Hinweise darauf, wie die Beachtung der Menschenrechte bei der Förderung von Privatinvestitionen gestärkt werden könnte.

Laut den Autoren sind die Entwicklungsbanken in den vergangenen Jahren insgesamt deutlich sensibler geworden gegenüber dem Risiko, dass als Folge ihrer Geschäfte Menschenrechte verletzt werden könnten. Als Maßstab gelten für die meisten von ihnen heute die Umwelt- und Sozialstandards der International Finance Corporation (IFC). Das sei gut, sagen die Autoren, stellen den IFC-Standards aber die freiwilligen Richtlinien für Landnutzung der UN-Landwirtschaftsorganisation FAO gegenüber. Diese seien deutlich ambitionierter als die eher praxisorientierten IFC-Standards: Ziel der FAO-Richtlinien sei es, die Menschenrechte über eine angemessene Landnutzung zu stärken, während es in den IFC-Standards darum gehe, Schäden als Folge eines bestimmten Projekts zu vermeiden (do no harm). Die Entwicklungsbanken könnten die FAO-Richtlinien vermutlich nicht eins zu eins übernehmen, aber sie sollten sich an ihrem umfassenden Anspruch orientieren, meinen die Autoren.

Die Banken sollten ihre Verträge offenlegen

Eine zweite wesentliche Schlussfolgerung aus der Studie lautet: Transparenz bei der Planung und während der Durchführung von Agrarprojekten hilft als Schutz vor bösen Überraschungen. Entwicklungsbanken sollten sich für die Offenlegung möglichst aller projektrelevanten Dokumente und Verträge – etwa zwischen den Investoren und einer Regierung – einsetzen. Bisher lehnen die Entwicklungsfinanzierer das in der Regel ab mit dem Argument, das sei mit dem Geschäftsgeheimnis nicht vereinbar. Die Autoren der Studie überzeugt das nicht. Sie appellieren an die Banken, mehr dafür zu tun, solche Offenheit als „neuen Industriestandard in der Landwirtschaft“ voranzubringen.

Generell sagen die Forscher, die Banken sollten gemeinsam an Strategien und Konzepten arbeiten, den Menschenrechtsschutz in ihrer Geschäftspraxis zu stärken. Das sei wirksamer als wenn jede das für sich allein tue. Da die Finanzinstitutionen zwischen den zwei Welten der Entwicklungszusammenarbeit und des Kommerzes angesiedelt seien, komme ihnen eine Schlüsselrolle zu, die Geschäfte privater Unternehmen mit internationalen Normen und Standards in Einklang zu bringen.

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